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   FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02   

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https://dejure.org/2004,4771
FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02 (https://dejure.org/2004,4771)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.09.2004 - 4 K 1120/02 (https://dejure.org/2004,4771)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. September 2004 - 4 K 1120/02 (https://dejure.org/2004,4771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 KStG, § 4 Abs 1 EStG, § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 249 Abs 1 HGB, § 3 Abs 1 Nr 1 AltTZG
    Rückstellungen für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nach dem sog. Blockmodell: Rückstellung für Arbeitslohn der Freistellungsphase bereits mit Beginn der Beschäftigungsphase, Aufstockungszahlungen keine Abfindungszahlung, Rückstellungshöhe

  • IWW
  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Rückstellungen für Altersteilzeitverhältnisse nach dem sog. Blockmodell

  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Rückstellungen für Altersteilzeitverhältnisse nach dem sog. Blockmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellung; Altersteilzeit; Blockmodell; Biometrischer Faktor; Abzinsung; Zuschuss; Bundesanstalt für Arbeit - Rückstellungen wegen Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen wegen Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersteilzeit - Rückstellung für Aufstockungsbeträge beim Blockmodell

  • IWW (Kurzinformation)

    Bei Altersteilzeit im Blockmodell auch Rückstellung für Aufstockungsbeträge möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bildung einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen; Höhe der Rückstellungen für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse nach dem so genannten "Blockmodell"; Inhalt und Regelungen des Blockmodells für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse; Minderung der Rückstellung für ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungen wegen Altersteilzeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Altersteilzeit im Blockmodell - Rückstellungen auch für die Aufstockungsbeträge bilden

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rückstellung - Die Bildung einer Rückstellung für Altersteilzeit nach dem "Blockmodell"

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückstellungen wegen Altersteilzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Als Anschaffungskosten gilt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Allgemeinen der Nennbetrag einer Verbindlichkeit (BFH-Urteil vom 12.12.1990 I R 153/86 BFHE 163, 146, 155, BStBl. II 1991, 479).

    Nach "vernünftiger kaufmännischer Beurteilung" sind Rückstellungen nur abzuzinsen, soweit die ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten (offene/verdeckte) Zinsanteile enthalten (BFH, BStBl. II 1991, 479, 483).

    Bei tatsächlich unverzinslichen Schulden ist jedoch eine Abzinsung nicht möglich (BFH BStBl. II 1991, 479, 483).

  • BFH, 27.04.1994 - XI R 41/93

    Zahlungen während einer Freistellung von der Arbeit sind keine Abfindungen

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH seien Zahlungen bei völliger Arbeitsfreistellung - also bei einem formal fortbestehenden Dienstverhältnis - keine Abfindungen, sondern Leistungen in Erfüllung des modifizierten Dienstverhältnisses (BFH-Urteil vom 27.04.1994 BStBl II 1994, 653).

    Zwar bleibt der in der Freistellungsphase zu zahlenden Lohn zivilrechtlich Lohn für die entsprechenden Zeitabschnitte (z.B. Monate) der Freistellungsphase (vgl. die Grundsätze des BFH-Urteils vom 27.4.1994 XI R 41/93, BFHE 174, 352, BStBl. II 1994, 653).

    Die Zahlungen während der Freistellungsphase sind daher Leistungen in Erfüllung eines (modifizierten) Arbeitsverhältnisses (vgl. BFH-Urteil vom 27.4.1994 XI R 41/93 BFHE 174, 352, BStBl. II 1994, 653).

  • BFH, 30.01.2002 - I R 71/00

    Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Ungewisse Verbindlichkeiten in diesem Sinne sind einerseits Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe aber noch ungewiss ist (Variante 1), und andererseits Verbindlichkeiten, deren künftiges Entstehen noch ungewiss ist, wobei die Ungewissheit der Höhe nach dazukommen kann (Variante 2; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30.1.2002 I R 71/00, BStBl. II 2003, 279, m.w.N.).

    bb) Die - weiter erforderliche - wirtschaftliche Verursachung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale für das Entstehen der Verbindlichkeit bereits am Bilanzstichtag erfüllt sind und das rechtliche Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestandsmerkmalen abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. die Nachweise im o.a. BFH-Urteil BStBl. II 2003, 279).

    Es handelt sich dabei um einen aus der Sicht des jeweiligen Bilanzstichtages eintretenden einseitigen "Verpflichtungsüberhang" (vgl. dazu BFH, BStBl. II 2003, 279, m.w.N.) aus dem schwebenden Geschäft, der nach dessen Beendigung und daher zu einem Zeitpunkt zu erfüllen sein wird, in dem ein Anspruch auf eine Gegenleistung nicht mehr besteht, der dieser Verpflichtung ausgleichend gegenüberstehen könnte.

  • BFH, 25.06.1974 - VIII R 163/71

    Abzinsung - Kaufpreisraten - Ausschluß der Verzinsung - Notarieller Kaufvertrag -

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Dabei entspricht es nach der Rechtsprechung der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine aus Anschaffungsgeschäften (hier: die Beschaffung von Arbeitsleistungen) resultierenden Verbindlichkeit, die nicht Zug um Zug (§ 320 BGB), sondern erst nach geraumer Zeit zu tätigen ist, grundsätzlich auch ohne eine ausdrückliche Abrede nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Zinsanteil enthält (BFH-Urteil vom 25.6.1974 VIII R 163/71, BFHE 114, 463, BStBl. II 1975, 431).
  • BFH, 17.02.1993 - X R 60/89

    Berücksichtigung von Rückgriffsmöglichkeiten bei der Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    X R 60/89 BStBl. II 1993, 437).
  • BFH, 09.05.1995 - IV B 97/94

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Im Rahmen des bilanzrechtlichen Synallagmas kommt es entscheidend darauf an, dass die jeweilige Verpflichtung Teil der Aufwendungen ist, die der Arbeitgeber tätigt, um die Arbeitsleistung zu erhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 9.5.1995, IV B 97/94, BFH/NV 1995, 990).
  • BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80

    Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Dies gilt auch, wenn Zahlungen für erhaltene Arbeitsleistung erst nach geraumer Zeit zu erbringen sind und davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber bei alsbaldiger Auszahlung einen geringeren Betrag entrichtet hätte (BFH-Urteil vom 7.7.1983 IV § 47/80 BStBl. II 1983, 753).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 11/00

    Keine Rückstellung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Statt eines "Verpflichtungsüberhangs" wäre ein sich kontinuierlich ansammelnder Erfüllungsrückstand als ungewisse Verbindlichkeit zu passivieren (allg. Zum Erfüllungsrückstand z.B.: BFH-Urteil vom 27.6.2001 I R 11/00, BStBl. II 2001, 758; vgl. auch z.B.: Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz. 244, 770, m.w.N.; Kempermann in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, Kommentar, § 5 EStG Rz. B 98 ff., m.w.N.; Schmidt/Weber-Grellet, § 5 Rz. 76, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1991 - I R 102/88

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Wertung des Einzelfalles vor dem Hintergrund der rechtlichen Struktur des Tatbestands, mit dessen Erfüllung die Verbindlichkeit entsteht (BFH-Urteil vom 13. November 1991 I R 102/88, BFHE 166, 222, BStBl. II 1992, 336; vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, BStBl. II 1987, 848).
  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Hessen, 23.09.2004 - 4 K 1120/02
    b) Für solche (auch) dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten i.S. der obigen Variante 2 ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine Rückstellung zu bilden, wenn sie erstens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstanden sind bzw. entstehen werden und der Steuerpflichtige daraus in Anspruch genommen wird und - das gilt jedenfalls für rechtlich noch nicht entstandene Verpflichtungen (vgl. Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz. 791/799) - wenn sie zweitens ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag finden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8.November 2000 I R 10/98, BFHE 193, 406, BStBl. II 2001, 349).
  • BFH, 25.02.1986 - VIII R 377/83

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung rechtfertigt auch im Umsetzungsfall keine

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

  • BFH, 30.11.2005 - I R 110/04

    Bildung von Rückstellungen für Lohnzahlungen bei Altersteilzeit (Blockmodell)

    Im Einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 392 abgedruckten Gründe des Zwischenurteils vom 23. September 2004 4 K 1120/02 verwiesen.
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