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   FG Düsseldorf, 14.04.2004 - 13 K 1691/02 H (L)   

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https://dejure.org/2004,10798
FG Düsseldorf, 14.04.2004 - 13 K 1691/02 H (L) (https://dejure.org/2004,10798)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2004 - 13 K 1691/02 H (L) (https://dejure.org/2004,10798)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2004 - 13 K 1691/02 H (L) (https://dejure.org/2004,10798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschale Besteuerung des geldwerten Vorteils nur durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches vermeidbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der 1%-Regelung für die private Pkw-Nutzung wegen Nichtvorliegens eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe des geldwerten Vorteils aus der Gestellung eines Pkws; Private Nutzung eines gestellten betrieblichen Kfz; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; Pauschalbesteuerung durch die 1-Prozent-Regel und ihre Vermeidung durch Fahrtenbuchführung; Anforderungen an ein ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbücher müssen ordnungsgemäß geführt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2779
  • EFG 2005, 1412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.04.2004 - 13 K 1691/02
    Die Regelungen des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG bezwecken die vereinfachte Bewertung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz und enthalten deshalb mit der in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG statuierten 1-v.-H.-Methode eine grundsätzlich zwingende grob typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, deren Anwendung der Steuerpflichtige nur durch substantiierten Nachweis der privatveranlassten Kfz-Kosten, d. h. grundsätzlich nur durch Erfüllung der Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG - also durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuch - vermeiden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.02.2003, X R 23/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 442).

    An solchen ordnungsgemäßen Fahrtenbüchern hat es aber im Fall der Klägerin - wie oben bereits aufgezeigt - gemangelt, sodass zwangsläufig die gesetzliche Regelung (1 %-Methode) des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG anzuwenden war (vgl. BFH-Urteil X R 23/01, a. a. O.; BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273; Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 27.02.2002, 2 K 235/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 667).

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.04.2004 - 13 K 1691/02
    An solchen ordnungsgemäßen Fahrtenbüchern hat es aber im Fall der Klägerin - wie oben bereits aufgezeigt - gemangelt, sodass zwangsläufig die gesetzliche Regelung (1 %-Methode) des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG anzuwenden war (vgl. BFH-Urteil X R 23/01, a. a. O.; BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273; Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 27.02.2002, 2 K 235/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 667).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 235/00

    Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs; Einkommensteuer 1996 und 1997

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.04.2004 - 13 K 1691/02
    An solchen ordnungsgemäßen Fahrtenbüchern hat es aber im Fall der Klägerin - wie oben bereits aufgezeigt - gemangelt, sodass zwangsläufig die gesetzliche Regelung (1 %-Methode) des § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG anzuwenden war (vgl. BFH-Urteil X R 23/01, a. a. O.; BFH-Urteil vom 24.02.2000 III R 59/98, BStBl II 2000, 273; Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 27.02.2002, 2 K 235/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 667).
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