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   FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03   

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FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03 (https://dejure.org/2004,7631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2004 - 3 K 61/03 (https://dejure.org/2004,7631)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 3 K 61/03 (https://dejure.org/2004,7631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Änderung eines Einkommensbescheides mit teilweisen vorläufigen Inhalt; Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage; Klageart bei Änderung eines partiell vorläufigen Bescheides; Folgen einer falschen Bezeichnung der richtigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verhinderung der Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung eines Kapitalgesellschafters zur korrespondierenden Berücksichtigung einer bei der Kapitalgesellschaft nachträglich als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Vergütung; Zulässigkeit eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Verhinderung der Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung eines Kapitalgesellschafters zur korrespondierenden Berücksichtigung einer bei der Kapitalgesellschaft nachträglich als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilten Vergütung - Zulässigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Volle Besteuerung verhindern

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufige Steuerbescheide - Volle Besteuerung einer vGA verhindern!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Besteuerung verhindern

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Positive Folgen einer vGA beim Gesellschafter sichern und ESt-Bescheide offen halten

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 497
  • EFG 2005, 498
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.10.1995 - III R 52/90

    Kostenentscheidung, wenn das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig, aber für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Hierfür stützte sich die Behörde insbesondere auf die vorgenannte Dienstanweisung der OFD Karlsruhe und ferner auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06. Oktober 1995 (BStBl II 1996, 20).

    Aus dem vom FA in diesem Zusammenhang zitierten Urteil des BFH vom 6. Oktober 1995 III R 52/90 (BStBl II 1996, 20) lässt sich allerdings nicht ableiten, dass ein Antrag auf Erteilung eines punktuell vorläufigen Steuerbescheids unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vorliegend zu beurteilenden Verfahrenskonstellation stets zurückgewiesen werden müsste.

  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Für die gerichtliche Durchsetzung eines solchen Begehrens sieht die Rechtsprechung die Verpflichtungsklage als richtige Klageart an (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 07. Februar 1992 III R 61/91, BStBl II 1992, 592; ferner Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 1991 6 K 153/86, EFG 1991, 484 sowie des Finanzgerichts Berlin vom 28. September 1992 IX 751/92, EFG 1993, 244).

    Dabei sind auch die Interessen des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, der unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Vorläufigkeitsanordnung haben kann (vgl. das BFH-Urteil vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BStBl II 1992, 592), jedenfalls aber einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung hat.

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/96

    Ermessensunterschreitung; Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Aufnahme eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Dies konnte etwa durch eine - von den Klägern seinerzeit ebenfalls beantragte - Anordnung des Ruhens des Einspruchsverfahrens (§ 363 Abs. 2 AO) geschehen (zur mangelnden Spruchreife im Hinblick auf diese Alternative vgl. das BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/96, BFH/NV 2002, 747).
  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    In diesem Zusammenhang ist nämlich auch zu berücksichtigen, dass nach der für die Besteuerungspraxis maßgebenden - wenngleich nicht unumstrittenen - BFH-Rechtsprechung (grundlegend das Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BStBl II 1983, 324; dagegen etwa Loose in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Rdz. 82 zu § 173 AO) ein Steuerpflichtiger auch das Verschulden des zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten eingeschalteten Steuerberaters zu vertreten hat und der Grad des Verschuldens eines Steuerberaters an den (höheren) Anforderungen zu messen ist, denen dieser bei seiner Berufsausübung hinsichtlich der Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften gerecht werden muss.
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Auch für den Fall, dass die befürchtete Umqualifizierung der als Arbeitslohn erklärten Einkünfte des Klägers nicht auf deren absolute Höhe, sondern auf deren Zusammensetzung - etwa auf einen ungewöhnlich hohen Anteil variabler Gehaltsbestandteile - gestützt würde (vgl. hierzu etwa das BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BStBl II 2004, 136), durfte der Kläger nicht damit rechnen, hinsichtlich der im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unterbliebenen Offenlegung solcher Verhältnisse vom Vorwurf groben Verschuldens verschont zu bleiben; dies gilt gleichermaßen, wenn sich im Rahmen der Prüfung der AG etwa herausgestellt hätte, dass es hinsichtlich eines Teils der geleisteten Vergütungen an im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Vereinbarung gefehlt hat.
  • BFH, 24.02.1977 - VIII R 237/72

    Besteuerung - Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde - Festsetzung der Steuer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Dies kann etwa der Fall sein, weil die Besteuerung von tatsächlichen Umständen abhängt, deren Klärung in einem anderen Verfahren erwartet werden kann, wobei dieses andere Verfahren auch ein Besteuerungsverfahren sein kann (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 24. Februar 1977 VIII R 237/72, BStBl II 1977, 392 zu § 100 Abs. 1 RAO).
  • BFH, 14.07.2003 - II B 121/01

    Klageverfahren; Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Der maßgebliche Grund hierfür liegt darin, dass die isolierte Beifügung eines Vorläufigkeitsvermerks durch das FG zu einer inhaltlichen Umgestaltung (Veränderung) des Bescheids führte und damit einen der rechtsprechenden Gewalt prinzipiell verwehrten Eingriff in Verwaltungskompetenz der Finanzbehörde darstellte (vgl. den BFH-Beschluss vom 14. Juli 2003 II B 121/01, BFH/NV 2004, 2 zur vergleichbaren Konstellation der Beseitigung eines Vorläufigkeitsvermerks).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Von einem Steuerberater wird aber die Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung erwartet (vgl. z.B. zur Steuerberaterhaftung das Urteil des BGH vom 22. Februar 2001 IX ZR 293/99, BFH/NV 2002, Beilage 1-2, 82) und liegt bei diesbezüglichen Defiziten in zentralen Bereichen des Steuerrechts, zu denen Rechtsfragen der vGA durchaus gehören, der Vorwurf groben Verschuldens stets nahe.
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Auch die mit dem BFH-Urteil vom 13. Oktober 2001 I R 103/00 (BStBl II 2004, 171) begründete sog. Bandbreiten-Rechtsprechung hat das Abgrenzungsproblem nicht gelöst, sondern allenfalls zu einer Verschiebung der Grenzlinie geführt.
  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - 3 K 61/03
    Diese Möglichkeit besteht auch im Rahmen einer Verpflichtungsklage (ständige Rspr. des BFH seit dem Urteil vom 23. März 1976 VII R 106/73, BStBl II 1976, 459).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • FG Düsseldorf, 18.03.1991 - 6 K 153/86

    Einkommensteuer; Übertragung einer Beteiligung nach § 17 EStG

  • FG Berlin, 28.09.1992 - IX 751/92
  • FG Münster, 31.08.2006 - 3 K 2285/05

    Vorläufigkeit des Einkommensteuerbescheides bei vGA-Gefahr

    Zur Begründung verweisen sie auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 09.12.2004 (3 K 61/03, EFG 2005, 497) sowie auf einen Artikel aus der Gestaltenden Steuerberatung 7/2005, aus dem hervorgehe, dass nur die beantragte Vorläufigkeit die Möglichkeit offen lasse, einen Steuerbescheid bei verdeckter Gewinnausschüttung beim Gesellschafter noch zu ändern.

    Ergänzend trägt er vor, das FG Baden-Württemberg habe in seinem Urteil vom 09.12.2004 (a. a. O.) über einen anderen Sachverhalt als den hier anhängigen zu entscheiden gehabt, da der Körperschaftsteuerbescheid für die heranzuziehende Gesellschaft bereits mit der Nebenbestimmung des Vorbehaltes der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 AO im Hinblick auf eine anstehende und ggf. bereits angeordnete Außenprüfung erlassen worden sei.

    Durch den Verweis auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 09.12.2004 ( a. a. O.) in der Klagebegründung wird deutlich, dass die Kläger dieses Begehren mit der Klage weiter verfolgen, denn in dieser Entscheidung ging es ausschließlich um den Anspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf Vorläufigkeitserklärung seines Einkommensteuerbescheides gem. § 165 Abs. 1 S. 1 AO.

    Richtige Klageart für die Durchsetzung des Begehrens auf Ergänzung eines Steuerbescheides um den Vorläufigkeitsvermerk ist die Verpflichtungsklage gem. § 40 Abs. 1 FGO (vgl. BFH v. 18.01.2001, VIII R 27/96, BFH/NV 2002, 747 (748); FG Baden-Württemberg v. 09.12.2004, 3 K 61/03, EFG 2005, 497 (498); Klein, AO, § 165 Rn. 55a).

    Dagegen hat das FG Baden-Württemberg in dem Urteil vom 09.12.2004 (a. a. O.) entschieden, dass der Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine vorläufige Einkommensteuerfestsetzung hat, wenn er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der Gesellschaft erklärt hat.

    Der Senat vermag der Ansicht des FG Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 09.12.2004 (a. a. O.) jedoch nicht zu folgen, nach der bereits die Unkenntnis des Finanzamtes hinsichtlich solcher weiterer Tatsachen ausreichend sein soll, um eine Unsicherheit i.S.v. § 165 Abs. 1 S. 1 AO zu begründen.

  • BFH, 20.03.2009 - VIII B 170/08

    Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters

    Es ist bei summarischer Betrachtung aber --anders als vom FG angenommen-- nicht von der Hand zu weisen, dass das der Finanzverwaltung eingeräumte Ermessen in den Fällen des § 32a KStG regelmäßig auf Null reduziert wird, wenn die Steuerfestsetzung für den Gesellschafter ohne die Änderung sachlich unrichtig wäre und daher jede andere Entscheidung als die der Änderung der unrichtigen Steuerfestsetzung als ermessenswidrig beurteilt werden müsste (so Frotscher in Fortscher/Maas, a.a.O., § 32a KStG Rz 10; ähnlich Hauber in Ernst & Young, a.a.O., Fach 3 Rz 343; ähnlich auch FG-Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2004 3 K 61/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 497).
  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 K 4769/10

    Anwendbarkeit der Korrespondenzregelung des § 32a KStG bei in Folge gleicher

    Das der Finanzverwaltung eingeräumte Ermessen - unterstellt dass ein solches besteht - ist in den Fällen des § 32a KStG jedoch auf Null reduziert, wenn die Steuerfestsetzung für den Gesellschafter ohne die Änderung sachlich unrichtig wäre und daher jede andere Entscheidung als die der Änderung der unrichtigen Steuerfestsetzung als ermessenswidrig beurteilt werden müsste (Beschluss des BFH vom 20. März 2009 VIII B 170/08, a.a.O.; Frotscher in Frotscher/Maas, a.a.O., § 32a KStG Rz 10; ähnlich Hauber in Ernst & Young, a.a.O., Fach 3 Rz 343; ähnlich auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2004 3 K 61/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 497).
  • BFH, 02.05.2007 - VI B 109/06

    NZB: Bindung an Tatsachenwürdigung des FG

    Höchstrichterlich geklärt ist ebenfalls, dass Zweifel an der beruflichen Veranlassung zu Lasten des den Werbungskostenabzug begehrenden Arbeitnehmers gehen (BFH-Urteil vom 2. März 2005 VI R 36/01, BFH/NV 2006, 33, DStR 2005, 1440).
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