Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2010
FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07 (https://dejure.org/2009,2010)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 K 1132/07 (https://dejure.org/2009,2010)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 K 1132/07 (https://dejure.org/2009,2010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer - Wegfall des beschränkten Abzugs - BFH muss entscheiden

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer - Erstes Musterverfahren gegen die Einschränkung ab 2007

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszimmer für Lehrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Neuregelung im EStG 2007 nicht verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer können Arbeitszimmer nicht absetzen - Neuregelung des EStG 2007 zur Behandlung von Aufwendungen für Arbeitszimmer nicht verfassungswidrig

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Kosten für Arbeitszimmer bald wieder absetzbar!?

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer - Musterverfahren anhängig

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    FG Niedersachsen/FG Rheinland-Pfalz - Häusliches Arbeitszimmer: Verfassungsmäßigkeit und Aussetzung der Vollziehung umstritten

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszimmer bei Lehrern

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Arbeitszimmer: Verstößt Streichung gegen die Verfassung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 651
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Hiervon gehe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 07.12.1998 - 2 BvR 301/98 - aus.

    Dies gilt entgegen der von Lang (vgl. Prof. Lang, Stellungnahme für die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006, Bl. 49 ff. PA) vertretenen Meinung auch für den Fall, dass für eine bestimmte Erwerbstätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.12.1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 ).

    Insoweit ist entgegen der Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichter und Finanzrichterinnen (vgl. öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 'Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007'; Bl. 41 ff. PA) die Differenzierung nach dem 'Mittelpunkt' erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit - und damit nach der Erforderlichkeit der Aufwendungen - sachgerecht (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.12.1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 ).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 21.11.1997 VI R 4/97, BStBl II 1998, 351 und vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 ), welcher der erkennende Senat folgt, stellt das häusliche Arbeitszimmer eines in Vollzeit beschäftigten Lehrers in aller Regel nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar.

    Denn letztlich geht es bei der hier in Rede stehenden Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und dessen Ausstattung, nicht hingegen um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Arbeitsmittel (einschließlich der Aufwendungen für arbeitsbedingtes Mobiliar, z. B. für einen Schreibtisch oder ein Bücherregal etc.), die - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Übrigen - auch nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.07.2006 weiterhin in voller Höhe abzugsfähig bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 21.11.1997 VI R 4/97, BStBl II 1998, 351 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt, nicht allerdings den rein fiskalischen Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung (vgl. zu alledem BVerfG, Urteil vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, DB 2008, 2803 m.w.N. auf die stRspr).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.12.2008 a.a.O.).

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stelle das häusliche Arbeitszimmer eines vollzeitbeschäftigten Lehrers an einer Schule nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit dar (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 21.11.1997 VI R 4/97, BStBl II 1998, 351 und vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 ), welcher der erkennende Senat folgt, stellt das häusliche Arbeitszimmer eines in Vollzeit beschäftigten Lehrers in aller Regel nicht den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar.

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07

    Häusliches Arbeitszimmer: keine ernstlichen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Die hierfür getätigten Aufwendungen stellen aber jedenfalls - anders als etwa die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Arbeitsmittel - keine unausweichlichen Ausgaben dar (wie hier FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.11.2007 13 V 13146/07, EFG 2008, 367 ; a.A. Heinicke in Schmidt, EStG , Kommentar, 27. Aufl. 2008, § 4 Rdnr. 521, 590; Wesselbaum-Neugebauer, Streitfragen beim häuslichen Arbeitszimmer auch und erst recht nach dem StÄndG 2007, FR 2007, 416; vgl. auch Brandt, Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007, Bl. 25 ff. PA; Bund Deutscher Finanzrichter und Finanzrichterinnen, öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 'Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2007'; Bl. 41 ff. PA; Prof. Lang, Stellungnahme für die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006, Bl. 49 ff. PA).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).
  • BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
    Wenn auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren nur ein vorläufiges, gegenüber der Einkommensteuerveranlagung selbständiges Verfahren ist, über streitige Sach- und Rechtsfragen verbindlich erst im Einkommensteuerbescheid entschieden wird und Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, ist ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476 und vom 12.04.2006 VI B 66/05, BFH/NV 2006, 1335 ).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Dagegen haben --ebenfalls in Verfahren der Lohnsteuer-Ermäßigung-- das FG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07) und das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07) das weitgehende Abzugsverbot von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 als (noch) mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.
  • FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08

    Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise

    Im Revisionsverfahren (VI R 13/09) ist die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2009 (3 K 1132/07, [...]) anhängig.

    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2009 (3 K 1132/07, [...]) die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 erfolgte Regelung nicht als verfassungswidrig eingestuft.

  • FG Düsseldorf, 21.08.2009 - 11 V 2481/09

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches

    Diesbezüglich verweisen die Antragsteller auf die einschlägige Rechtsprechung (Vorlage des FG Münster an das Bundesverfassungsgericht vom 8. Mai 2009 1 K 2872/08, DStR 2009, 1024; Beschluss des Niedersächsischen FG vom 2. Juni 2009 7 V 76/09, ZSteu 2009, R523; Urteile des FG Köln vom 10. Dezember 2008 7 K 97/07, EFG 2009, 649; des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07, EFG 2009, 651; des BFH vom 26. März 2009 VI R 15/07 DStR 2009, 1030).

    Die Regelung sei letztlich auch verfassungsgemäß (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07, EFG 2009, 651).

    Der Senat folgt damit insbesondere nicht den gegenteiligen Entscheidungen des FG Berlin- Brandenburg (Beschluss vom 6. November 2007 13 V 13146/07, EFG 2008, 367, rkr.) sowie des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Februar 2009 3 K 1132/07, EFG 2009, 651, Rev. unter VI R 13/09).

  • FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Eintragung höherer Freibeträge auf den

    Da mithin beachtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitszimmer-Neuregelung erhoben werden, die der beschließende Senat teilt, und die Streitfrage höchstrichterlich zu klären sein wird (dazu auch das Revisionsverfahren mit dem BFH-Aktenzeichen VI R 13/09 nach dem klageabweisenden Urteil des 3. Senats des FG Rheinland-Pfalz vom 17.2.2009 3 K 1132/07, DStRE 2009, 460), ist das Vorliegen von verfassungsrechtlichen Zweifeln als Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung zu bejahen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht