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   FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06   

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https://dejure.org/2008,17937
FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06 (https://dejure.org/2008,17937)
FG Köln, Entscheidung vom 24.04.2008 - 6 K 2489/06 (https://dejure.org/2008,17937)
FG Köln, Entscheidung vom 24. April 2008 - 6 K 2489/06 (https://dejure.org/2008,17937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlangen der Feststellung von Einkünften nach § 179 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) und § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO vom Betriebsstättenfinanzamt bei einem gesondert festgestellten Aufgabegewinn; Feststellung eines sog. Sanierungsgewinnes als Verwaltungsakt

  • Judicialis

    AO § 118; ; AO § 179 Abs. 2; ; AO § 180 Abs. 1; ; FGO § 40 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Sanierungsgewinns bei gesonderter Gewinnfeststellung für 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sanierungsgewinn: - Feststellung eines Sanierungsgewinns bei gesonderter Gewinnfeststellung für 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 811
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 31/96

    Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06
    Im Rahmen dieser Feststellung musste auch darüber entschieden werden, ob bestimmte Einkünfte infolge der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 66 EStG nicht der Einkommensteuer unterliegen (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 31/96, BFHE 183, 509, BStBl II 1997, 690).
  • BFH, 25.04.2001 - I R 80/97

    Auslandsinvestitionsgesetz - Betriebsstätte - Prüfungsanordnung - Außenprüfung -

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06
    Bei der Beurteilung der rechtlichen Qualität einer durchgeführten Maßnahme kommt es darauf an, ob die Auslegung in entsprechender Anwendung von § 133 BGB ergibt, ob die Maßnahme auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2001 I R 80/97, BFH/NV 2001, 1541).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06
    Die Rüge, dieses Gesetz sei verfassungswidrig, weil es ohne vorherige Beratung im Bundestag allein auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschlossen worden sei, hat das BVerfG im Ergebnis zurückgewiesen(Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, DStR 2008, 556).
  • BFH, 01.02.1973 - IV R 1/72

    Feststellungsklage - Stille Beteiligung - Minderjährige Kinder -

    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06
    So ist etwa die Klage, die Finanzbehörde zur Erteilung einer allgemeinen nicht verbindlichen - Auskunft zu verpflichten, unzulässig, weil eine allgemeine Auskunft keinen Verwaltungsakt darstellen würde (vgl. BFH-Urteil von 1. Februar 1973 IV R 1/72, BFHE 108, 517, BStBl II 1973, 533).
  • Drs-Bund, 22.04.1997 - BT-Drs 13/7480
    Auszug aus FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2489/06
    Einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen könne im Stundungs- und Erlasswege begegnet werden (Bundestags-Drucksache 13/7480 S. 192).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Gegen das Urteil des FG vom 24. April 2008 6 K 2489/06 (EFG 2009, 811) hätten die Kläger fristwahrend Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (IV B 86/08).
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2488/06

    Steuererlass bei Sanierungsgewinnen; Besteuerung von Gewinnen aus einem

    Streitig ist im Klageverfahren 6 K 2489/06 noch, ob der Beklagte im Tenor der Entscheidung zu Recht festgestellt hat, dass hinsichtlich des Aufgabegewinns kein Sanierungsgewinn im Sinne des BMF-Schreibens vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 401) vorliege.

    Die Klage sei neben dem Verfahren 6 K 2489/06 gegen den Feststellungsbescheid für 1998 zulässig.

    Die gegen den Feststellungsbescheid für die GbR gerichtete Klage 6 K 2489/06 steht der Zulässigkeit der vorliegenden Klage nicht entgegen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.09.2010 - 6 V 6140/10

    Keine Antragsbefugnis der Gesellschaft für einstweiligen Rechtschutz bei

    Diese nachrichtliche Mitteilung kann zwar im Feststellungsbescheid erfolgen, aber nur aufgrund einer freiwilligen Verpflichtung der Finanzverwaltung in den Fällen, in denen das Betriebsfinanzamt für die gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständig ist (vgl. Sanierungserlass, Tz 6 und 8 Beispiel 2; so auch FG Köln, Urteil vom 24. April 2008 6 K 2489/06, EFG 2009, 811).
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