Rechtsprechung
FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10 K |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit von bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünften (sog. nicht genutzte Verluste); Möglichkeit eines Verlustabzugs von einem bis zu einem unterjährigen, schädlichen Beteiligungserwerb entstandenen Gewinn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10d Abs. 2 S 1; KStG § 8c Abs. 1 S 1
Verlustabzug bei laufendem Gewinn vor Beteiligungserwerb - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mantelkauf - Verlustabzug bei laufendem Gewinn vor Beteiligungserwerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Verlustabzugsverbot gilt nur beschränkt!
- nrw.de , S. 1 (Pressemitteilung)
Körperschaftsteuer - Stichtagsbezogene Betrachtungsweise des Verlustabzugsverbots nach § 8c KStG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlustvortrag und der Gesellschafterwechsel
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verlustabzugsverbot gilt nicht für bereits bis zum Beteiligungserwerb erwirtschaftete Gewinne
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verlustabzug bei Körperschaften
- wps-de.com (Kurzinformation)
Verlustabzug bei Körperschaften
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustverrechnung bei Wechsel des Anteilseigners
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Verlustabzugsverbot bei unterjährigem Anteilseignerwechsel
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10 K
- BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
Papierfundstellen
- DB 2011, 23
- EFG 2011, 909
- NZG 2011, 398
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.06.2007 - I R 9/06
Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer …
Auszug aus FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10
Der vorherige Verlustvortrag wird gerade nicht für das "neue", sondern noch für das "alte" wirtschaftliche Engagement genutzt (vgl. auch BFH-Urteil vom 5.6.2007 I R 9/06, BStBl II 2008, 988, unter II.3., zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach der Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. u.a. unter Heranziehung der in dieser Hinsicht vergleichbaren Regelungsintention).In jedem Fall ist aber für § 8 Abs. 4 KStG a.F. geklärt, dass der Abzug eines zum Schluss des Vorjahres festgestellten Verlustvortrags von einem bis zum Zeitpunkt einer schädlichen Anteilsübertragung entstandenen Gewinn bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte nicht ausgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2008, 988, unter II.3.).
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
Auszug aus FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10
Es wird vielmehr ausschließlich der Abzug von einem nach diesem Zeitpunkt entstandenen Gewinn bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte ausgeschlossen (ebenso Brandis in Blümich, § 8c KStG Rz 56; B. Lang in Ernst & Young, § 8c KStG Rz 77; dies., DStZ 2008, 549, 559; Suchanek in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8c KStG Rz 32; ders., GmbHR 2008, 292, 296;… Roser in Gosch, 2. Aufl., § 8c KStG Rz 97; wohl auch ders., DStR 2008, 1561, 1564; Behrens, BB 2009, 1169, 1170; Schick/Franz, DB 2008, 1987, 1993; Meiisel/Bokeloh, BB 2008, 808, 815; Neyer, BB 2007, 1415, 1419).
- BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb
Die gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer gerichtete Klage hatte Erfolg (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 30. November 2010 9 K 1842/10 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 909). - FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11
Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?
cc) Für einen Teil der streitigen Körperschaftsteuer bzw. des streitigen Gewerbesteuermessbetrags ist schließlich auch deswegen die begehrte AdV zu gewähren, weil zumindest ernstlich zweifelhaft ist, ob § 8c Abs. 1 KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb den Abzug der bisher bestehenden Verlustvorträge bzw. vortragsfähigen Gewerbeverluste von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Gewinn bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte ausschließt (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 30.11.2010 9 K 1842/10, EFG 2011, 909, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen I R 14/11; Hessisches FG, Beschluss vom 7.10.2010 4 V 1489/10, DStRE 2011, 289). - FG Hamburg, 10.05.2012 - 6 V 156/11
Keine Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des § …
Der Senat folgt indes der vom Finanzgericht Münster (Urteil vom 30.11.2010 9 K 1842/10 K, EFG 2011, 909, bestätigt durch den BFH Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11, BFH/NV 2012, 659) vertretenen abweichenden Auffassung.