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   FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11   

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FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11 (https://dejure.org/2011,1667)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2011 - 3 V 2820/11 (https://dejure.org/2011,1667)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2011 - 3 V 2820/11 (https://dejure.org/2011,1667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebensgemeinschaften - Einstweiliger Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren - Zur konkreten Gefährdung der geordneten Haushaltsführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Ablehnung einer Zusammenveranlagung von Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Einzelveranlagungsbescheides - ernstliche Zweifel an der Versagung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Splittingtarif für gleichgeschlechtliche Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft?

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 66
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
    Die in diesen Beschlüssen angemeldeten ernstlichen Zweifel werden zum Einen aus dem BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvR 2464/07 (BFH/NV 2010, 1985: Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie zum Anderen teilweise aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Mai 2011 C-147/08 (NJW 2011, 2187: Unionsrechtswidrigkeit der Diskriminierung von Lebenspartnerschaften bei der Berechnung von Versorgungsbezügen durch Zugrundelegung der Steuerklasse I statt III) abgeleitet.

    bb) Soweit das FA gleichwohl mutmaßt, das BVerfG werde bei Erfolg der Verfassungsbeschwerden 2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06 oder 2 BvR 909/06 eine Weitergeltungsanordnung erlassen und im AdV-Verfahren dürfe kein weitergehender Rechtsschutz gewährt werden, ist das FA zusätzlich darauf zu verweisen, dass das BVerfG im BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1985 (BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07) dies gerade nicht getan, sondern wegen der vergleichsweise geringen Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften eine rückwirkende Beseitigung der Diskriminierung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2001 verlangt hat.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
    Beim BFH sind zu dieser Rechtsfrage die Revisionsverfahren III R 36/10, III R 103/07, III R 83/06, III R 14/05, III R 13/05, III R 12/05 und III R 11/05 anhängig, beim BVerfG die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 909/06.

    bb) Soweit das FA gleichwohl mutmaßt, das BVerfG werde bei Erfolg der Verfassungsbeschwerden 2 BvR 288/07, 2 BvR 1981/06 oder 2 BvR 909/06 eine Weitergeltungsanordnung erlassen und im AdV-Verfahren dürfe kein weitergehender Rechtsschutz gewährt werden, ist das FA zusätzlich darauf zu verweisen, dass das BVerfG im BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1985 (BVerfG-Beschluss vom 21.7.2010 1 BvR 611/07) dies gerade nicht getan, sondern wegen der vergleichsweise geringen Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften eine rückwirkende Beseitigung der Diskriminierung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2001 verlangt hat.

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
    Die in diesen Beschlüssen angemeldeten ernstlichen Zweifel werden zum Einen aus dem BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvR 2464/07 (BFH/NV 2010, 1985: Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie zum Anderen teilweise aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Mai 2011 C-147/08 (NJW 2011, 2187: Unionsrechtswidrigkeit der Diskriminierung von Lebenspartnerschaften bei der Berechnung von Versorgungsbezügen durch Zugrundelegung der Steuerklasse I statt III) abgeleitet.

    d) Und zuletzt hat das EuGH-Urteil in NJW 2011, 2187 eine rückwirkende Beseitigung einer unionsrechtlich unzulässigen Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften (dort: ab Dezember 2003) verlangt, die letztlich auf der Beschränkung der Steuerklasse III auf verheiratete Arbeitnehmer (§ 38b Satz 2 Nr. 3 EStG) beruht.

  • FG Bremen, 13.02.2012 - 1 V 113/11

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Lohnsteuerklassenkombination III/V

    Zur Begründung führen sie aus, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Änderung der Steuerklassen im Wege der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO zu gewähren sei und verweisen auf den BFH-Beschluss vom 8. Juni 2011 III B 210/10, BFH/NV 2011, 1692, die Beschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743 und 2. Dezember 2011 3 V 3699/11 und den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 2011 2 V 1588/11.

    Insoweit werde auf die Beschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743 und 2. Dezember 2011 3 V 3699/1 sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11 verwiesen.

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung werden ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten durch die Regelungen über das Ehegatten-Splitting bejaht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743 und 2. Dezember 2011 3 V 3699/11; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Oktober 2011 2 V 1588/11; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2011 4 V 2831/11; SchleswigHolsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11).

    Dass öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung wird durch die Aussetzung der Vollziehung kaum betroffen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743).

  • BFH, 05.03.2012 - III B 6/12

    Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes --GG--) gebietet es, einem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit einem Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung gegen einen Einkommensteuerbescheid zu wenden, durch den er nicht, wie beantragt, zusammen mit seinem Lebenspartner, sondern einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. September 2011  3 V 2820/11, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 66; a.A. FG Hamburg vom 25. Juli 2011  6 V 50/11, juris), und zwar insoweit, als die bei der Einzelveranlagung festgesetzte Steuer den Betrag übersteigt, der bei einer Zusammenveranlagung festzusetzen wäre.

    Im Hinblick auf diesen Rechtssatz ist in finanzgerichtlichen Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz eine einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bejaht worden (Beschlüsse des FG Nürnberg vom 16. August 2011  3 V 868/11, EFG 2011, 2165; des Niedersächsischen FG vom 9. November 2010  10 V 309/10, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2011, 675; vom 1. Dezember 2010  13 V 239/10, juris; vom 15. Juni 2011  3 V 125/11, juris; des FG Baden-Württemberg vom 16. Mai 2011  9 V 1339/11, juris; in EFG 2012, 66; vom 2. Dezember 2011  3 V 3699/11, juris).

  • BFH, 23.04.2012 - III B 187/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebietet es, einem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit einem Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung gegen einen Einkommensteuerbescheid zu wenden, durch den er nicht, wie beantragt, zusammen mit seinem Lebenspartner, sondern einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. September 2011  3 V 2820/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 66; a.A. FG Hamburg vom 25. Juli 2011  6 V 50/11, juris), und zwar insoweit, als die bei der Einzelveranlagung festgesetzte Steuer den Betrag übersteigt, der bei einer Zusammenveranlagung festzusetzen wäre.
  • FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11

    Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!

    Zur weiteren Begründung nehmen die Antragsteller insbesondere Bezug auf die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.09.2011 (3 V 2820/11), welche sie über weite Teile - inklusive der dortigen Verweise auf weitere Entscheidungen auch des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Erbschafts- und Schenkungsteuer - wörtlich zitieren.

    Er schließt sich insoweit im Ergebnis den ernstlichen Bedenken anderer Gerichte an, wonach die Ungleichbehandlung von verpartnerten Steuerpflichtigen im Vergleich zu verheirateten Steuerpflichtigen in Bezug auf die Zusammenveranlagung und den vorherigen Lohnsteuerabzug anhand von entsprechenden Steuerklassenkombinationen wegen eines Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig seien könnte (vgl. zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.11.2010, 10 V 309/10, DStRE 2011, 675; zu Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 01.12.2010, 13 V 239/10, Juris; zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 15.06.2011, 3 V 125/11, Juris; vgl. zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, FG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2011, 3 V 868/11, Juris; zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften, FG Baden Württemberg, Beschluss vom 12.09.2011, 3 V 2820/11; zu Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, FG Köln, Beschluss vom 07.12.2011, 4 V 2831/11).

  • FG Sachsen, 09.05.2012 - 3 V 1829/11

    Wahl der Lohnsteuerklasse bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer beantragten Änderung auf der Lohnsteuerkarte ist durch die Aussetzung der Vollziehung, nicht durch die einstweilige Anordnung zu gewähren (vgl. BFH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - III B 210/10 -, BFH/NV 2011, 1692; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 V 2820/11 -, StE 2011, 743; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 7 V 56/11 -, juris; FG Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 V 2831/11 -, juris; FG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2012 - 1 V 113/11 (5) -, juris; vgl. Drenseck, in: Ludwig Schmidt, EStG , 30. Auflage 2011, § 39 Rn. 8).

    So wird in einer Vielzahl finanzgerichtlicher Entscheidungen die ernsthafte Möglichkeit einer nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigten Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten bejaht (vgl. die Beschlüsse des FG Nürnberg vom 16. August 2011 - 3 V 868/11 -, StE 2011, 729; des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2011 - 3 V 2820/11 -, StE 2011, 743; des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. Juni 2011 - 3 V 125/11 -, juris vom 7. Dezember 2011 - 7 V 56/11 -, juris; des FG Köln vom 7. Dezember 2011 - 4 V 2831/11 -, juris des FG Bremen vom 13. Februar 2012 - 1 V 113/11 -, StE 2012, 183).

  • BFH, 23.04.2012 - III B 183/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum

    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebietet es, einem Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit einem Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung gegen einen Einkommensteuerbescheid zu wenden, durch den er nicht, wie beantragt, zusammen mit seinem Lebenspartner, sondern einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. September 2011  3 V 2820/11, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 66; a.A. FG Hamburg vom 25. Juli 2011  6 V 50/11, juris), und zwar insoweit, als die bei der Einzelveranlagung festgesetzte Steuer den Betrag übersteigt, der bei einer Zusammenveranlagung festzusetzen wäre.
  • FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11

    Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV

    Die Beurteilung des Senats entspricht demgegenüber einer Vielzahl von finanzgerichtlichen Beschlüssen, die nach der Entscheidung des BVerfG ergangen sind (vgl. u. a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.09.2011, 3 V 2820/11, FG Nürnberg Beschluss vom 16.08.2011, 3 V 868/11, FG Niedersachsen, Beschlüsse vom 15.06.2011, 3 V 125/11, vom 1.12.2010, 13 V 239/10 und 09.11.2010, 10 V 309/10).
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

    c) Dies bedarf indes vorliegend keiner Entscheidung; denn hier ist schon gar nicht ersichtlich, dass durch die Gewährung von AdV das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung gefährdet sein könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2011 3 V 2820/11, www.fg-baden-wuerttemberg.de, unter "Entscheidungen").
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12

    Zum Rechtsschutz im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der

    Dass öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung wird durch die Aussetzung der Vollziehung kaum betroffen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2011 5 V 213/11; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2011 13 V 268/11; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12. September 2011 3 V 2820/11, StE 2011, 743).
  • FG Münster, 11.01.2012 - 8 V 3445/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf Aufhebung der Vollziehung eines

    Der Senat konnte sich daher der anderslautenden Entscheidung des konsentierten Einzelrichters des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 06.01.2011 Az. 7 V 66/10 (EFG 2011, 827) nicht anschließen, sieht sich aber veranlasst, die Beschwerde gem. § 128 FGO zuzulassen; auch in Hinblick auf die Entscheidungen des FG Köln vom 07.12.2011 (4 V 2831/11 - juris -) und des FG Baden Württemberg vom 12.09.2011 (3 V 2820/11 - juris -) wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer von Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
  • FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 7 V 56/11

    Grundsätze zur Möglichkeit einer Steuerklassenwahl für Partner einer

  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12

    Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher

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