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   FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11   

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https://dejure.org/2014,6675
FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11 (https://dejure.org/2014,6675)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2014 - 6 K 9244/11 (https://dejure.org/2014,6675)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2014 - 6 K 9244/11 (https://dejure.org/2014,6675)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwandsspenden eines gemeinnützigen Fußballvereins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Abzug von Aufwandsspenden bei Aufwendungsersatzanspruch aufgrund Vorstandsbeschlusses der Körperschaft Fremdvergleich Zurechnung des Verschuldens des steuerlichen Vertreters der Körperschaft an der Unrichtigkeit der Spendenbescheinigung Verpflichtung zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von Aufwandsspenden bei Aufwendungsersatzanspruch aufgrund Vorstandsbeschlusses der Körperschaft - Fremdvergleich - Zurechnung des Verschuldens des steuerlichen Vertreters der Körperschaft an der Unrichtigkeit der Spendenbescheinigung - Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 989
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 16.07.1996 - 16 K 3638/94

    Spendenhaftung einer Gemeinde bei sog. Durchlaufspenden; Haftung nach § 10 b IV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung an, wonach der Verschuldensbegriff des § 10b Abs. 4 EStG dem des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO entspricht (FG München, Urteil vom 16. Juli 1996 16 K 3638/94, EFG 1997, 322; wohl auch Schmidt/Hei-nicke, 32. Aufl. 2013, § 10b Rn. 51 f; offen: Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10b EStG Anm. 145, 142).
  • FG Hessen, 14.01.1998 - 4 K 2594/94
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 14. Januar 1998 4 K 2594/94, EFG 1998, 128) an, dass im Fall des § 10b Abs. 4 EStG aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 85 AO) grundsätzlich eine Verpflichtung des Finanzamts besteht, die Körperschaft in Haftung zu nehmen, die eine falsche Zuwendungsbestätigung erteilt.
  • BFH, 17.03.2010 - X R 57/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    An die Sorgfaltspflichten eines Anwalts oder eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, nämlich eine äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780).
  • BFH, 24.04.2002 - XI R 123/96

    Haftung bei Durchlaufspenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Aussteller einer Spendenbescheinigung ist die spendenempfangsberechtigte Körperschaft, die im Rahmen ihrer Empfangszuständigkeit die Richtigkeit der Bestätigung zu verantworten hat (BFH-Urteil vom 24. April 2002 XI R 123/96, BStBl II 2003, 128).
  • BFH, 09.05.2007 - XI R 23/06

    Aufwandsspenden an politische Partei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Allerdings ist im Hinblick auf die gleich gelagerten Interessen von Spender und Empfänger in Fällen dieser Art darauf zu achten, dass die Beteiligten ernstlich gewollte, klare, eindeutige und widerspruchsfreie Abmachungen getroffen haben und dass die einzelnen Verträge und Willenserklärungen ihrem Inhalt entsprechend durchgeführt worden sind; die Vereinbarungen müssen insoweit einem "Fremdvergleich" standhalten (BFH-Urteil vom 9. Mai 2007 XI R 23/06, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 2251; Finanzgericht -FG- München, Urteil vom 7. Juli 2009 6 K 3583/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1823; beide auch zu den folgenden Ausführungen).
  • FG München, 07.07.2009 - 6 K 3583/07

    Haftung für Aufwandsspenden an eine politische Partei - Verzicht auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Allerdings ist im Hinblick auf die gleich gelagerten Interessen von Spender und Empfänger in Fällen dieser Art darauf zu achten, dass die Beteiligten ernstlich gewollte, klare, eindeutige und widerspruchsfreie Abmachungen getroffen haben und dass die einzelnen Verträge und Willenserklärungen ihrem Inhalt entsprechend durchgeführt worden sind; die Vereinbarungen müssen insoweit einem "Fremdvergleich" standhalten (BFH-Urteil vom 9. Mai 2007 XI R 23/06, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 2251; Finanzgericht -FG- München, Urteil vom 7. Juli 2009 6 K 3583/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1823; beide auch zu den folgenden Ausführungen).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98

    Spenden an Schulverein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wesentlich sind, insbesondere also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der spendenempfangenden Körperschaft (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 12. August 1999 XI R 65/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 65).
  • BFH, 13.09.1990 - V R 110/85

    Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 K 9244/11
    Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung handelt grob fahrlässig, wer die nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten gebotene und zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 13. September 1990 V R 110/85, BStBl II 1991, 124).
  • FG München, 24.02.2015 - 6 K 299/14

    Anfechtung eines Leistungsgebots - Haftungsbescheid - Gerichtliche Nachprüfung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Finanzgerichts Berlin Brandenburg (Urteil vom 4. März 2014 6 K 9244/11, EFG 2014, 989) und des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 14. Januar 1998 4 K 2594/94, EFG 1998, 757).
  • VG Berlin, 12.08.2021 - 2 K 155.18
    Aufwendungen, die (auch) im eigenen Interesse des Zuwendenden getätigt werden, fehlt das für den Spendenabzug zwingend erforderliche Element der Uneigennützigkeit (vgl. BFH, Urteil vom 9. Mai 2007 - XI R 23/06 -, juris Rn. 9 ff., 13; FG München, Urteil vom 7. Juli 2009 - 6 K 3583/07 -, juris Rn. 54 ff.; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2014 - 6 K 9244/11 -, juris Rn. 29 ff.).
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