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   FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15   

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https://dejure.org/2017,46599
FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15 (https://dejure.org/2017,46599)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 6 K 841/15 (https://dejure.org/2017,46599)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 6 K 841/15 (https://dejure.org/2017,46599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Nachkalkulation der Umsätze einer Cocktailbar als Voraussetzung für die Verwerfung einer formell ordnungsgemäßen Kassenbuchführung und die Begründung einer Schätzungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2018, 661
  • EFG 2018, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Da jede Buchführung Menschenwerk ist und als solches notwendigerweise nicht vollkommen sein kann, hat die Rechtsprechung der Buchführung die formelle Richtigkeit nur abgesprochen, wenn wesentliche Mängel vorliegen (Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).

    Insofern besteht zwischen einer Schätzung, die das wahrscheinliche Gewinnergebnis feststellen soll, und einer Nachkalkulation, die dartun soll, dass das formell richtig erscheinende Buchführungsergebnis sachlich falsch ist und deshalb außer Acht gelassen werden kann, die also erst eine Schätzung ermöglichen soll, ein wesentlicher Unterschied (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Sofern der Betriebsprüfer nicht auf Angaben des Steuerpflichtigen zurückgreifen kann, muss er die Ermittlung der Aufschlagsätze belegbar festhalten und ggf. offenlegen (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 17. November 1981, VIII R 174/77, BStBl. II 1982, 430 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Die Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ist nur entkräftet, wenn das Finanzamt nachweist, dass das Buchführungsergebnis sachlich schlechterdings nicht zutreffen kann; an die Methodik einer solchen Schätzung sind wesentlich strengere Anforderungen zu stellen als in Fällen, in denen wegen festgestellter Buchführungsmängel ohnehin eine Schätzung der Einnahmen durchgeführt werden muss (Urteil des BFH vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743 m. w. N.).
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 151/79
    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Zu den Mindestvoraussetzungen gehört es, dass eine solche Nachkalkulation in ihren Einzelheiten nachvollziehbar ist; danach sind eine weitgehende Aufgliederung des Wareneinsatzes und ein genauer Überblick über das Preisgefüge erforderlich (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1982, VIII R 151/79 m. w. N.).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich (Urteil des BFH vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Für ihre Höhe ist unter anderem von Bedeutung, welcher Artikel verkauft werden soll, wer die Abnehmer sein sollen, wann verkauft wird usw.; dies muss bei der Nachkalkulation berücksichtigt werden (vgl. Urteil des BFH vom 31. Juli 1974, I R 216/72, BStBl. II 1975, 96 m. w. N.).
  • BFH, 26.11.2008 - V B 210/07

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Es erschließt sich nicht, inwiefern sich der Kläger bei dieser Sachlage nicht auf die Richtigkeit der Steuererklärungen verlassen durfte, insbesondere zu welchen besonderen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen er sich in Bezug auf die Tätigkeit des Steuerberaters (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 2008, V B 210/07, BFH/NV 2009, 362 sowie vom 4. Mai 2004, VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363 - jeweils m. w. N.) hätte veranlasst sehen sollen.
  • BFH, 04.05.2004 - VII B 318/03

    Geschäftsführerhaftung; Beauftragung eines Steuerberaters

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Es erschließt sich nicht, inwiefern sich der Kläger bei dieser Sachlage nicht auf die Richtigkeit der Steuererklärungen verlassen durfte, insbesondere zu welchen besonderen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen er sich in Bezug auf die Tätigkeit des Steuerberaters (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 2008, V B 210/07, BFH/NV 2009, 362 sowie vom 4. Mai 2004, VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363 - jeweils m. w. N.) hätte veranlasst sehen sollen.
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Sachsen, 26.10.2017 - 6 K 841/15
    Maßgebend für die Hinzuschätzung von Einnahmen ist insofern die Einnahmenerfassung, denn es kommt für die Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung auf die einzelne Besteuerungsgrundlage an (vgl. Urteil des BFH vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl. II 1983, 618 m. w. N.).
  • FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23

    Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste

    Sie muss einwandfrei erfolgen, den Unsicherheiten Rechnung tragen und zu dem Ergebnis führen, dass das Buchführungsergebnis nicht richtig sein kann (Sächsisches FG, Urteil vom 26. Oktober 2017 6 K 841/15, EFG 2018, 165, Rz. 34).
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