Rechtsprechung
   FG Hessen, 17.12.1975 - II 828/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,12101
FG Hessen, 17.12.1975 - II 828/67 (https://dejure.org/1975,12101)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.12.1975 - II 828/67 (https://dejure.org/1975,12101)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - II 828/67 (https://dejure.org/1975,12101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,12101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1976, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

    Denn die Anknüpfung der Erlassmöglichkeit an "volkswirtschaftliche" Gründe begrenzt den Anwendungsbereich des § 50 Abs. 7 EStG auf Vorgänge, bei denen die Tätigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen im Inland gesamtwirtschaftliche Zwecke nachhaltig fördert (ebenso schon Hessisches FG, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 unter Hinweis auf die Gesetzesgeschichte; Balzerkiewicz/Voigt, Betriebs-Berater 2005, 302, 303; ähnlich Herkenroth in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 50 EStG Rz 483).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04

    Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung;

    Aus der Entstehungsgeschichte von § 50 Abs. 7 EStG lässt sich ableiten, dass volkswirtschaftliche Gründe, die einen Erlass oder eine Pauschalierung rechtfertigen, vorliegen, wenn die Allgemeinheit von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen durch die nachhaltige Förderung gesamtwirtschaftlicher Ziele im Inland einen über das Normalmaß hinausgehenden Vorteil hat (vgl. Herkenroth in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 50 EStG Rz. 483; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 m. w. N.).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 99/05

    Ausländische Künstler; Erlass von ESt

    Denn die Anknüpfung der Erlassmöglichkeit an "volkswirtschaftliche" Gründe begrenzt den Anwendungsbereich des § 50 Abs. 7 EStG auf Vorgänge, bei denen die Tätigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen im Inland gesamtwirtschaftliche Zwecke nachhaltig fördert (ebenso schon Hessisches FG, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 unter Hinweis auf die Gesetzesgeschichte; Balzerkiewicz/Voigt, Betriebs-Berater 2005, 302, 303; ähnlich Herkenroth in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 50 EStG Rz 483).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5617/04

    Freistellung; Steuerabzug; Beschränkte Steuerpflicht; Ausländische

    Aus der Entstehungsgeschichte von § 50 Abs. 7 EStG lässt sich ableiten, dass volkswirtschaftliche Gründe, die einen Erlass oder eine Pauschalierung rechtfertigen, vorliegen, wenn die Allgemeinheit von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen durch die nachhaltige Förderung gesamtwirtschaftlicher Ziele im Inland einen über das Normalmaß hinausgehenden Vorteil hat (vgl. Herkenroth in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 50 EStG Rz. 483; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7372/01

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 11 K 7376/01

    Beschränkte Steuerpflicht; Künstler; Freistellung; Steuerabzug; Ausländische

    Aus der Entstehungsgeschichte von § 50 Abs. 7 EStG lässt sich ableiten, dass volkswirtschaftliche Gründe, die einen Erlass oder eine Pauschalierung rechtfertigen, vorliegen, wenn die Allgemeinheit von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen durch die nachhaltige Förderung gesamtwirtschaftlicher Ziele im Inland einen über das Normalmaß hinausgehenden Vorteil hat (vgl. Herkenroth in Herrmann /Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 50 EStG Anm. 483; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht