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   FG Baden-Württemberg, 12.12.1978 - IV 154/78   

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FG Baden-Württemberg, 12.12.1978 - IV 154/78 (https://dejure.org/1978,13674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.1978 - IV 154/78 (https://dejure.org/1978,13674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 1978 - IV 154/78 (https://dejure.org/1978,13674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1979, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    b) Davon abgesehen erfordert ein Verpflichtungsurteil, dass die Sachurteilsvoraussetzung des erfolglosen Vorverfahrens (§ 44 FGO) in Bezug auf das Verpflichtungsbegehren erfüllt ist; das Vorverfahren für ein Anfechtungsbegehren genügt dafür nicht, auch wenn beide Begehren eine Änderung zum Ziel haben (vgl. BFH vom 20. Dezember 1984 VI R 155/81, [...]; FG Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1978 IV 154/78, EFG 1979, 316).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    b) Davon abgesehen erfordert ein Verpflichtungsurteil, dass die Sachurteilsvoraussetzung des erfolglosen Vorverfahrens (§ 44 FGO) in Bezug auf das Verpflichtungsbegehren erfüllt ist; das Vorverfahren für ein Anfechtungsbegehren genügt dafür nicht, auch wenn beide Begehren eine Änderung zum Ziel haben (vgl. BFH vom 20. Dezember 1984 VI R 155/81, [...]; FG Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1978 IV 154/78, EFG 1979, 316).
  • FG Berlin, 25.03.2002 - 9 K 9384/01

    Auch für die Verpflichtungsklage ist Durchführung eines Vorverfahrens

    Da diesbezüglich keine spezielle, das notwendige Vorverfahren abschließende Einspruchsentscheidung des Beklagten vorliegt, sind die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 FGO nicht erfüllt (vgl. dazu allgemein ähnlich FG Baden-Württemberg, rkr. Urteil vom 12. Dezember 1978 IV 154/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 316).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 1215/97
    Denn er hat die Voraussetzungen für eine Änderung nach § 173 AO ausdrücklich als nicht erfüllt angesehen (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 1978 IV 154/78, EFG 1979, 316 und Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluß vom 30. Januar 1978 VII 370/77, EFG 1978, 360).
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