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   FG Hessen, 19.06.1981 - II Ko 35/81   

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FG Hessen, 19.06.1981 - II Ko 35/81 (https://dejure.org/1981,25963)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.06.1981 - II Ko 35/81 (https://dejure.org/1981,25963)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 1981 - II Ko 35/81 (https://dejure.org/1981,25963)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1982, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00

    Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung;

    Der Ansatz einer Erledigungsgebühr kommt in einem derartigen Fall allerdings nur dann in Betracht, wenn sich der Rechtsstreit in dem Erörterungstermin erledigt und das Mitwirken des Bevollmächtigten (mit) kausal für diese Erledigung war (Beschlüsse des Hessischen FG vom 19.6.1981 II Ko 35/81, EFG 1982, 155, sowie des FG Berlin vom 28.4.1989 VII 650/88, EFG 1989, 537).
  • FG Sachsen-Anhalt, 06.06.2008 - 4 KO 554/08

    Erinnerung gegen die Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse;

    Denn auch nach dieser Rechtsprechung setzt die Entstehung der Erledigungsgebühr voraus, dass die Mitwirkung des Rechtsanwaltes über das Betreiben des Geschäfts hinausgeht und der Rechtsanwalt eine besondere, auf die Erledigung ohne Sachentscheidung gerichtete Tätigkeit entfaltet [FG Berlin, Beschluss vom 28. April 1989 - VII 650/88 - EFG 1989, S. 537; Hess. FG, Beschluss vom 19. Juni 1981 - II Ko 35/81 - EFG 1982, S. 155 (156)].
  • FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 2 KO 3033/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Erledigunsgebühr bei einer Erledigung durch

    Dies erreichte der Prozessvertreter durch das parallel zur Klageerhebung an den Erinnerungsführer unmittelbar gerichtete Schreiben und dem dort enthaltenen konkreten, für andere Veranlagungszeiträume bereits praktizierten Vorschlag zur außergerichtlichen Erledigung des Verfahrens (vgl. hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 19.06.1981 II Ko 35/81, EFG 1982, 155 und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.1991 11 S 1005/91, NVwZ 1992, 335).
  • FG Köln, 29.11.1999 - 10 Ko 2645/99

    Festsetzung einer Gebühr als vom Erinnerungsgegner zu erstattende Kosten;

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