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   FG Münster, 21.04.1986 - IX 3394/84 K   

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FG Münster, 21.04.1986 - IX 3394/84 K (https://dejure.org/1986,24323)
FG Münster, Entscheidung vom 21.04.1986 - IX 3394/84 K (https://dejure.org/1986,24323)
FG Münster, Entscheidung vom 21. April 1986 - IX 3394/84 K (https://dejure.org/1986,24323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1986, 619
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Das Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 10. September 1986 (EFG 1986, 619) betraf wegen der familiären Verflechtung der Beteiligten, der bereits erkannten Krankheit des Geschäftsführers und der bestehenden Vertragsbindung einen dem Streitfall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BFH, 27.06.2001 - I R 82/00

    Betrieb eines Blockheizkraftwerks als Betrieb gewerblicher Art (BgA); verdeckte

    Zu diesem hoheitlich wahrzunehmenden Bereich kann auch die (Wieder-) Verwertung der bei dem Klärprozess freiwerdenden und gewonnenen Energien in Gestalt von Faulgasen durch entgeltliche Abgabe an Dritte als Neben- oder Hilfsgeschäft gehören (vgl. insoweit auch Abschn. 5 Abs. 14 und Abs. 24 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--; BMF-Schreiben vom 13. März 1987, BStBl I 1987, 373; ferner FG Münster, Urteil vom 21. April 1986 IX 3394/84 K, EFG 1986, 619; kritisch Seer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 1751, 1755 f.).
  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

    Bei typisierender Betrachtung ist nach allgemeiner Lebenserfahrung ab diesem Alter nur noch mit einer begrenzten Dienstzeit zu rechnen, in der die Pension nicht mehr erdient werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. September 1986 I 175/84 - rechtskräftig, EFG 1986, 619; Streck, Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 3. Aufl. 1991, § 8 Rdnr. 150 "Pensionszusage" Anm. 6; zur Erdienbarkeit BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 I 321/60 U, BFHE 74, 657, BStBl III 1962, 243).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 83/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Zu diesem hoheitlich wahrzunehmenden Bereich kann auch die (Wieder-) Verwertung der bei dem Klärprozess freiwerdenden und gewonnenen Energien in Gestalt von Faulgasen durch entgeltliche Abgabe an Dritte als Neben- oder Hilfsgeschäft gehören (vgl. insoweit auch Abschn. 5 Abs. 14 und Abs. 24 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--; BMF-Schreiben vom 13. März 1987, BStBl I 1987, 373; ferner FG Münster, Urteil vom 21. April 1986 IX 3394/84 K, EFG 1986, 619; kritisch Seer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 1751, 1755 f.).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 85/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Zu diesem hoheitlich wahrzunehmenden Bereich kann auch die (Wieder-) Verwertung der bei dem Klärprozess freiwerdenden und gewonnenen Energien in Gestalt von Faulgasen durch entgeltliche Abgabe an Dritte als Neben- oder Hilfsgeschäft gehören (vgl. insoweit auch Abschn. 5 Abs. 14 und Abs. 24 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--; BMF-Schreiben vom 13. März 1987, BStBl I 1987, 373; ferner FG Münster, Urteil vom 21. April 1986 IX 3394/84 K, EFG 1986, 619; kritisch Seer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 1751, 1755 f.).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 84/00

    Körperschaftssteuer - Stadtwerke - Hoheitliche Aufgabe - Daseinsvorsorge -

    Zu diesem hoheitlich wahrzunehmenden Bereich kann auch die (Wieder-) Verwertung der bei dem Klärprozess freiwerdenden und gewonnenen Energien in Gestalt von Faulgasen durch entgeltliche Abgabe an Dritte als Neben- oder Hilfsgeschäft gehören (vgl. insoweit auch Abschn. 5 Abs. 14 und Abs. 24 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--; BMF-Schreiben vom 13. März 1987, BStBl I 1987, 373; ferner FG Münster, Urteil vom 21. April 1986 IX 3394/84 K, EFG 1986, 619; kritisch Seer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1992, 1751, 1755 f.).
  • FG Saarland, 04.11.1994 - 1 K 253/93

    Körperschaftsteuer; grundsätzlich keine Zusammenrechnung von Ehegatten-Anteilen

    Es müssen tatsächliche Umstände vorliegen, die auch bei bei Nichtehegatten die Annahme gleichgerichteter Interessen und damit einer beherrschenden Stellung rechtfertigen (BFH, aaO., BStBl. II 1986, 62; Urteil des Senats vom 10. September 1985, I 175/84, EFG 1986, 619).
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