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FG Berlin, 22.09.1986 - VIII 152/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1987, 244
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als …
Der Senat teilt nicht die von einem Senat des FG Berlin vertretene Auffassung (Urteil vom 22. September 1986 VIII 152/85, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 244), nach der bereits der Tod eines Schriftstellers in jedem Fall als Aufgabe seines Betriebs anzusehen sein soll (mit der Folge, daß etwaige Honoraransprüche nunmehr zu Wirtschaftsgütern des Privatvermögens werden). - FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01
Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen …
Auch wenn ein Schriftsteller, Wissenschaftler oder Künstler stirbt und die Berufstätigkeit des verstorbenen Freiberuflers aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgeführt werden kann, liegt darin keine Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 29. April 1993 IV R 16/92, BFHE 171, 385, BStBl II 1993, 716; Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 18 Anm. 332 m.w.N.;… Wacker in Schmidt, EStG, 24. Auflage, § 18 Rz. 256; a.A. FG Berlin, Urteil vom 22. September 1986 VIII 152/85, EFG 1987, 244; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. August 1991 IV 1053/87, EFG 1993, 329). - BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91
Annahme von nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit
Allerdings hat das Finanzgericht (FG) Berlin in seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.September 1986 VIII 152/85 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 244) entschieden, daß der Tod eines Schriftstellers zur Aufgabe der selbständigen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG führe.