Rechtsprechung
   FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8547
FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90 (https://dejure.org/1990,8547)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.1990 - II 550/90 (https://dejure.org/1990,8547)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - II 550/90 (https://dejure.org/1990,8547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
    Dabei ist davon auszugehen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen ist (vgl.BFH vom 20.4.1982 VII R 96/79, Slg. der Entscheidungen des BFH - BFHE - 135, 416, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 521).

    Stehen nämlich dem Geschäftsführer einer GmbH die Mittel für Lohnzahlungen an die Bediensteten der GmbH nicht in vollem Umfang zur Verfügung, so darf er als verantwortlicher gesetzlicher Vertreter, die Löhne nur gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen, und muß er die entsprechende Lohnsteuer aus den dann übrig bleibenden Mittel abführen (vgl. BFH vom 27.4.1982 VII R 96/79, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

  • BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83

    Konkurs - Konkursgericht - Antrag - Zukünftige Masse - Sequester - Maßnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
    Da die Sequestration nur der Sicherung der zukünftigen Konkursmasse dient, ist der Sequester regelmäßig nur berechtigt, die zur Erhaltung der Masse und zur Erreichung des Konkurszweckes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ohne daß ihm schon umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zustehen (vgl. BFH vom 29.4.1986 VII R 184/83, BFHE 146, 363 BStBl II 1986, 586 , m.w.N.).
  • BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuerbeträge und Nebenleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
    und dem, Vorbringen, diese Anmeldungen seien falsch, die Löhne seien nicht bzw. nicht vollständig ausbezahlt worden, in der Verantwortungssphäre des Haftungsschuldners; er trägt insoweit die Feststellungslast (vgl. BFH vom 12.7.1988 VII R 3/85, Slg. amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV - 1989, 7).
  • BFH, 04.02.2003 - VI B 70/02

    LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Der Geschäftsführer muss die Lohnsteuer-Anmeldung gegen sich gelten lassen, wenn er sie als alleiniger Vertreter der GmbH hätte anfechten können (FG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 1990 II 55/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 3; Kruse, a.a.O., § 166 AO 1977 Tz. 16; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 1045/95

    Lohnsteuerhaftung; Bestandskraft der Anmeldung; Festellungslast -

    Denn die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung gilt auch gegenüber dem Haftungsschuldner, der die rechtliche Möglichkeit hatte, die Steuerbescheide anzufechten, von diesem Recht aber keinen Gebrauch gemacht hat (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 415 ; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 19. Juni 1990 II 55/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 3 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht