Rechtsprechung
FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90 |
Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- EFG 1991, 3
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79
Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer
Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
Dabei ist davon auszugehen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die Frage des Verschuldens bei der Abführung einbehaltener Lohnsteuer streng zu beurteilen ist (vgl.BFH vom 20.4.1982 VII R 96/79, Slg. der Entscheidungen des BFH - BFHE - 135, 416, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1982, 521).Stehen nämlich dem Geschäftsführer einer GmbH die Mittel für Lohnzahlungen an die Bediensteten der GmbH nicht in vollem Umfang zur Verfügung, so darf er als verantwortlicher gesetzlicher Vertreter, die Löhne nur gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen, und muß er die entsprechende Lohnsteuer aus den dann übrig bleibenden Mittel abführen (vgl. BFH vom 27.4.1982 VII R 96/79, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Konkurs - Konkursgericht - Antrag - Zukünftige Masse - Sequester - Maßnahme
Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
Da die Sequestration nur der Sicherung der zukünftigen Konkursmasse dient, ist der Sequester regelmäßig nur berechtigt, die zur Erhaltung der Masse und zur Erreichung des Konkurszweckes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ohne daß ihm schon umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zustehen (vgl. BFH vom 29.4.1986 VII R 184/83, BFHE 146, 363 BStBl II 1986, 586 , m.w.N.). - BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuerbeträge und Nebenleistungen …
Auszug aus FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
und dem, Vorbringen, diese Anmeldungen seien falsch, die Löhne seien nicht bzw. nicht vollständig ausbezahlt worden, in der Verantwortungssphäre des Haftungsschuldners; er trägt insoweit die Feststellungslast (vgl. BFH vom 12.7.1988 VII R 3/85, Slg. amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV - 1989, 7).
- BFH, 04.02.2003 - VI B 70/02
LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten
Der Geschäftsführer muss die Lohnsteuer-Anmeldung gegen sich gelten lassen, wenn er sie als alleiniger Vertreter der GmbH hätte anfechten können (FG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 1990 II 55/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 3;… Kruse, a.a.O., § 166 AO 1977 Tz. 16;… vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7). - FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 1045/95
Lohnsteuerhaftung; Bestandskraft der Anmeldung; Festellungslast - …
Denn die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung gilt auch gegenüber dem Haftungsschuldner, der die rechtliche Möglichkeit hatte, die Steuerbescheide anzufechten, von diesem Recht aber keinen Gebrauch gemacht hat (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 415 ; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 19. Juni 1990 II 55/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 3 ).