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   FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1991 - 2 K 2038/89   

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FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1991 - 2 K 2038/89 (https://dejure.org/1991,28700)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.01.1991 - 2 K 2038/89 (https://dejure.org/1991,28700)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 2 K 2038/89 (https://dejure.org/1991,28700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    a) Der XI. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526 (ebenso Urteil vom 29. April 1992 XI R 7/85, BFH/NV 1992, 734) --unter Bezugnahme auf das zu einem Fall des "Totalnießbrauchs" ergangene, zwischenzeitlich aufgehobene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Januar 1991 2 K 2038/89, EFG 1991, 666; vgl. Senatsurteil in BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; hierzu oben 6. c)-- ausgeführt, es sei nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Versorgungsrente als dauernde Last, daß sie aus Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden könne; der Große Senat habe "lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalles ankäme".
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 666.
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

    Der Große Senat hat lediglich auf die typischerweise gegebene Situation abgestellt, ohne daß es insoweit auf die Verhältnisse des Einzelfalls ankäme (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Januar 1991 2 K 2038/89, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 666).
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