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   FG Niedersachsen, 09.07.1991 - XI 508/90   

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FG Niedersachsen, 09.07.1991 - XI 508/90 (https://dejure.org/1991,29516)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.1991 - XI 508/90 (https://dejure.org/1991,29516)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - XI 508/90 (https://dejure.org/1991,29516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auftreten bedeutet Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr, die über die Beziehungen zum Rechtsinhaber hinausgeht (vgl. BFH, Urteil vom 29. Oktober 1985 - VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192 unter 1., noch zu § 108 RAO; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Juli 1991 - XI 508/90, EFG 1992, 239; Boeker in HHSp, Lfg. 205, § 35 Rn. 10; Rüsken in Klein, AO, 11. Aufl., § 35 Rn. 7).
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Sie kann auch durch die zivilrechtlich anerkannten Institute der Duldungs- und Anscheinsvollmacht begründet werden (Niedersächsisches FG vom 9. Juli 1991 XI 508/90, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, 239; Kruse/Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 35 AO Tz. 6; Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl. 2009, § 35 Rd. 2, vorher Rd. 3).

    Es genügt schon, dass der Bevollmächtigte irgendjemandem gegenüber nach außen als solcher auftritt (BFH vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Niedersächsisches FG vom 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239).

  • FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06

    Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH

    Dabei reicht für das Auftreten nach außen das Auftreten als Verfügungsberechtigter gegenüber irgend jemandem oder gegenüber einer begrenzten Öffentlichkeit, z.B. gegenüber Gesellschaftern oder auf Gesellschafterversammlungen; "nach außen" verlangt kein Auftreten gegenüber Nichtgesellschaftern oder gegenüber dem FA (Niedersächsisches FG vom 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239, rechtskräftig; BFH vom 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Klein/Rüsken, AO, 9. A., § 35 Rd. 7).
  • FG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 V 280/04

    Berechnung der Festsetzungsfrist bei Haftungsbescheiden; Haftung für

    Sie kann auch durch die zivilrechtlich anerkannten Institute der Duldungs- und Anscheinsvollmacht begründet werden (Niedersächsisches FG Urt. v. 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239; Kruse/Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 35 Tz. 6; Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 8. Aufl. 2003, § 35 Tz. 3).

    Es genügt schon, dass der Bevollmächtigte irgend jemandem gegenüber nach außen als solcher auftritt (BFH-Urt. v. 29. Oktober 1985 VII R 186/82, BFH/NV 1986, 192; Niedersächsisches FG Urt. v. 9. Juli 1991 XI 508/90, EFG 1992, 239).

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