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FG Hamburg, 21.05.1992 - VI 110/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1992, 770
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 11.07.2018 - XI R 26/17
Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des …
Im Übrigen wurde aber auch bereits nach damaliger Rechtslage die Verlagerung von Umsätzen auf einen anderen Rechtsträger, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, als rechtsmissbräuchlich angesehen (FG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 1992 VI 110/90, EFG 1992, 770, Rz 28, 38). - FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1649/09
Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Trennung von Speiselieferung und Gestellung von …
Zwar gelten für den umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff nach § 2 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht die Kriterien der einkommensteuerrechtlichen Betrachtung (BFH-Urteil vom 22.6. 1989 V R 37/84, BStBl II 1989, 913), trotzdem kann eine Personenmehrheit - wie etwa bei Eheleuten - nur dann als Unternehmer im Sinne von § 2 Absatz 1 UStG behandelt werden, wenn sie ein Mindestmaß an Organisation besitzt, nach außen als Unternehmer in Erscheinung tritt und nicht nur aus steuerlichen Gründen geschaffen wurde (FG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 1992 VI 110/90, EFG 1992, 770). - OLG Celle, 02.09.2016 - 15 UF 77/16
Postmortale Vaterschaftsfeststellung der Angehörigen des mutmaßlichen …
Dieser und der Beschwerdeführer hatten A. W. ausweislich des gemeinschaftlichen Erbscheins vom 15. Mai 1991 (6 VI 110/90 AG Elze) beerbt.