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FG Saarland, 15.12.1992 - 1 K 50/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1993, 407
Wird zitiert von ... (4)
- FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17
Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen …
Gehe es - wie hier - um eine Konstellation, in der eine Gesellschaft, die selbst keine Darlehen aufgenommen habe, vorhandene Mittel an einen Gesellschafter ausreiche, sei aber ohnehin allein der ansonsten erzielbare Habenzins in den Blick zu nehmen (Hinweis auf die Urteile des FG des Saarlandes vom 12. November 1992 1 K 254/92, EFG 1993, 407; und des FG Baden-Württemberg vom 10. November 2005 3 K 353/01, EFG 2006, 594). - FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften
Die Klägerin verweist im übrigen auf Verfahren (1 K 50/92; 1 K 251/89) vor dem erkennenden Senat, bei denen der Beklagte letztlich höhere Bezüge als diejenigen des Streitfalles akzeptiert habe, ohne vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen.Die Klägerin beruft sich auf zwei Fälle, die den erkennenden Senat (Verfahren 1 K 251/89, 1 K 50/92) und den Bundesfinanzhof (Verfahren 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690;… 1 R 18/93, BFH/NV 1995, 440) beschäftigt haben.
- FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer; …
Nur das, was ein Unternehmen als Reingewinn erwirtschaftet, wird auch ein fremder Arbeitgeber zur Grundlage seiner Entgeltberechnung machen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15.12.1992 1 K 50/92 EFG 1993, 407). - BFH, 02.02.1994 - I R 18/93
Voraussetzungen der Verletzung rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 407 veröffentlicht.