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   FG Düsseldorf, 02.04.1993 - 14 K 82/89 E   

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FG Düsseldorf, 02.04.1993 - 14 K 82/89 E (https://dejure.org/1993,32756)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.1993 - 14 K 82/89 E (https://dejure.org/1993,32756)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 1993 - 14 K 82/89 E (https://dejure.org/1993,32756)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06

    Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein

    Den Gesellschaftern steht es freilich frei, einen abweichenden späteren Fälligkeitszeitpunkt zu vereinbaren (dazu Urteil des FG Düsseldorf vom 2. April 1993 14 K 82/89 E, EFG 1993, 710, rechtskräftig, dort erst bei Beendigung der stillen Gesellschaft; ebenfalls Birk/Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, EStG und KStG, § 11 EStG Rz 130 "stille Gesellschaft").
  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 383/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

    Gemäß dem bei den Kapitaleinkünften (§ 20 EStG ) als Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ) grundsätzlich geltenden Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG ) sind die auf typisch stille Gesellschafter entfallende Verlustanteile grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie im Jahresabschluss festgestellt oder vom FA geschätzt worden und von der Kapitaleinlage abgebucht worden sind (BFH vom 7. September 2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 515 ; vom 7. Oktober 1997 VIII R 40/07, BFH/NV 1998, 958 ; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21 , BStBl II 1997, 755 ) oder aber sonst bereits feststehen (FG Düsseldorf vom 2. April 1993 14 K 82/89 E, EFG 1993, 710, rechtskräftig; Heinicke in Schmidt, EStG , 23. A., § 20 Rd. 143 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10761/00

    Steuerrechtliche Behandlung einer Reisekostenvergütung eines Abgeordneten des

    Der Kläger hätte hierfür nachweisen müssen, dass alle Aufwendungen, die mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängen und nicht Kosten der allgemeinen Lebensführung sind, den Betrag der bereits steuerfrei gewährten Entschädigung i.H.v. ... DM im Streitjahr überstiegen haben (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 18. März 1993 14 K 2213/91 E, EFG 1993, 710; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. März 1997 II 57/93, EFG 1997, 941).
  • FG München, 26.04.2006 - 9 K 1490/03

    Festlegung der Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Verluste aus

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist dem auch das FG Düsseldorf im Urteil vom 2. April 1993 14 K 82/89 E (EFG 1993, 710) gefolgt.
  • FG Hamburg, 23.08.2004 - III 471/01

    Abgabenordnung/Einkommensteuergesetz: Einheitliche Verlustfeststellung für

    Gemäß dem bei den Kapitaleinkünften (§ 20 EStG ) als Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG ) grundsätzlich geltenden Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG ) sind die auf typisch stille Gesellschafter entfallende Verlustanteile grundsätzlich in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie im Jahresabschluss festgestellt oder vom FA geschätzt worden und von der Kapitaleinlage abgebucht worden sind (BFH vom 7. September 2000 III R 33/96 , BFH/NV 2001, 515 ; vom 7. Oktober 1997 VIII R 40/07 , BFH/NV 1998, 958 ; vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95 , BFHE 184, 21 , BStBl II 1997, 755 ) oder aber sonst bereits feststehen (FG Düsseldorf vom 2. April 1993 14 K 82/89 E, EFG 1993, 710 , rechtskräftig; Heinicke in Schmidt, EStG , 23. A., § 20 Rd. 143 m.w.N.).
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   FG Münster, 18.03.1993 - 14 K 2213/91 E   

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FG Münster, 18.03.1993 - 14 K 2213/91 E (https://dejure.org/1993,33659)
FG Münster, Entscheidung vom 18.03.1993 - 14 K 2213/91 E (https://dejure.org/1993,33659)
FG Münster, Entscheidung vom 18. März 1993 - 14 K 2213/91 E (https://dejure.org/1993,33659)
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Papierfundstellen

  • EFG 1993, 710
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10761/00

    Steuerrechtliche Behandlung einer Reisekostenvergütung eines Abgeordneten des

    Der Kläger hätte hierfür nachweisen müssen, dass alle Aufwendungen, die mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängen und nicht Kosten der allgemeinen Lebensführung sind, den Betrag der bereits steuerfrei gewährten Entschädigung i.H.v. ... DM im Streitjahr überstiegen haben (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 18. März 1993 14 K 2213/91 E, EFG 1993, 710; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. März 1997 II 57/93, EFG 1997, 941).
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