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   FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92   

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https://dejure.org/1993,33076
FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92 (https://dejure.org/1993,33076)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 K 74/92 (https://dejure.org/1993,33076)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 K 74/92 (https://dejure.org/1993,33076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 813
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der

    Auszug aus FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92
    Leistungsempfänger ist grundsätzlich die Person, die aus dem Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt und verpflichtet ist (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 24.9.1987 V R 152/78, Bundessteuerblatt - BStBl II 1988, 29, 32; BFH- Beschluß vom 13.9.1984 V B 10/84, BStBl II 1985, 21 ).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Auszug aus FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92
    Leistungsempfänger ist grundsätzlich die Person, die aus dem Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt und verpflichtet ist (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 24.9.1987 V R 152/78, Bundessteuerblatt - BStBl II 1988, 29, 32; BFH- Beschluß vom 13.9.1984 V B 10/84, BStBl II 1985, 21 ).
  • BFH, 04.06.1992 - V R 33/89

    Übernahme der Tierkörperbeseitigung mi Sinne einer steuerbaren Leistung

    Auszug aus FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92
    Insoweit beruft sich der Beklagte auch ohne Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 4.6.1992 (V R 33/89, BfH/NV 1993, 331).
  • BFH, 26.06.1986 - V R 93/77

    Erstattungen nach dem UnBefG an Verkehrsunternehmen als Zahlung des

    Auszug aus FG Sachsen, 23.06.1993 - 2 K 74/92
    Soweit sie Entgeltcharakter haben, sind sie als Leistungen eines Dritten i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 3 UStG zu qualifizieren (vgl. BFH- Urteil vom 26.6.1986 V R 93/77, BStBl II 1986, 723 ).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Die gegenteilige Auffassung des Sächsischen FG (Urteil vom 23. Juni 1993 2 K 74/92, EFG 1993, 813) sei unzutreffend.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 419/02

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich;

    Soweit dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23.06.1993 - 2 K 74/92 (EFG 1993, 813) und dem von der Klägerin vorgelegten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.10.1993 (Gerichtsakten Bl. 116 ff) eine gegenteilige Auffassung entnommen werden kann, wird verkannt, dass schon vor Inkrafttreten der Landeswassergesetze bundesrechtlich anerkannt war, dass die Körperschaften des öffentlichen Rechts bundesrechtlich zur Abwasserbeseitigung verpflichtet waren und sie sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung Dritter lediglich als sog. Verwaltungshelfer bedienen konnten (vgl. § 18a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz).
  • LG Chemnitz, 17.03.2000 - 1 O 5220/99

    Klage auf Rückzahlung gezahlter Mehrwertsteuer; Recht auf Ausweisung der

    Bei der Bestimmung des Leistungsempfängers ist entscheidend, dass eine Leistung grundsätzlich an diejenige Person ausgeführt wird, die aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH in BFHE 151, S. 90 und Urteil FG Leipzig vom 10.07.1993, Az: 2 K 74/92).
  • FG Münster, 23.03.1999 - 15 K 4970/98
    Die Klin. begehrt eine erklärungsgemäße Veranlagung mit folgender Begründung: Die Klin. habe eine Leistung gegen Entgelt nur gegenüber den Müllanlieferern ausgeführt und daher ihnen gegenüber zu Recht unter offenem USt-Ausweis abgerechnet (Hinweis auf FG Nürnberg in EFG 1994, 223, und FG Leipzig in EFG 1993, 813).
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