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   FG Düsseldorf, 29.09.1993 - 11 K 543/89 F   

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https://dejure.org/1993,34203
FG Düsseldorf, 29.09.1993 - 11 K 543/89 F (https://dejure.org/1993,34203)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.1993 - 11 K 543/89 F (https://dejure.org/1993,34203)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 1993 - 11 K 543/89 F (https://dejure.org/1993,34203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99

    Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit

    Mit seiner dagegen gerichteten, vom FG zugelassenen Revision rügt der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 29. September 1993 11 K 543/89 F (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 295) die Verletzung materiellen Rechts.

    b) Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des FG Düsseldorf (in EFG 1994, 295), die der BFH mit Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94 (BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407) bestätigt hat.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 295, veröffentlicht.
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01

    Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer

    Zwar hatte das Finanzgericht Düsseldorf im September 1993 gegenteilig entschieden (EFG 1994, 295), und insoweit war ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 41/94

    Einbringungsgewinn beim Freiberufler

    In der Rechtsprechung werde auch die Ansicht vertreten, dass eine vorübergehende Einstellung der beruflichen Tätigkeit überhaupt nicht erforderlich sei, so z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 29.9.1993 - 11 K 543/89 F -, EFG 1994, 295.
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