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   FG Hessen, 25.10.1993 - 3 K 1116/90   

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https://dejure.org/1993,27881
FG Hessen, 25.10.1993 - 3 K 1116/90 (https://dejure.org/1993,27881)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.10.1993 - 3 K 1116/90 (https://dejure.org/1993,27881)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 1993 - 3 K 1116/90 (https://dejure.org/1993,27881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1446
  • EFG 1994, 521
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 26.11.1997 - X R 114/94

    Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage

    Dieser Klage wegen Einkommensteuer 1986 hatte das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 25. Oktober 1993 stattgegeben (Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 521).

    aa) Entgegen der Auffassung der Kläger entfaltet das rechtskräftige Urteil des Hessischen FG vom 25. Oktober 1993 (Az. 3 K 1116/90) betreffend den Veranlagungszeitraum 1986 keine Bindung für spätere Veranlagungszeiträume.

  • FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98

    Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei

    Auch aus Wertpapierbeständen und aus reinem Geldvermögen seien nachhaltig Erträge zu erzielen, die geeignet seien, das Versorungsbedürfnis des Berechtigten zumindest teilweise zu sichern, ohne die Substanz des übertragenen Vermögens angreifen zu müssen (z.B. Strahl in Die Steuerberatung -Stbg - 1996, 263; Engelhardt in Steuer und Wirtschaft - StuW - 1997, 235; Weber-Grellet in Stbg 1998, 14; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.1993 - 3 K 1116/90 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 521).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 210/97

    Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zuwendungs- oder

    Für den Fall, dass dennoch die Zinszahlungen der Klägerin zuzurechnen seien, seien sie nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 25. Oktober 1993 - 3 K 1116/90 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 521) bei ihr als dauernde Last abzugsfähig.
  • FG Saarland, 17.03.1998 - 2 K 253/93

    Zuzahlungen zu Alten- und Pflegeheimkosten als Gegenleistung für einen

    c) Das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 25. Oktober 1993 - 3 K 1116/90 EFG 1994, 521) hat dagegen eingewandt, es könne keinen Unterschied machen, ob ein landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb Gegenstand des Übertragungsvertrages sei oder ob Vermögen in Form eines Geldbetrages, der für eine ertragsbringende Kapitalanlage geeignet und bestimmt sei, übertragen werde.
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