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   FG Niedersachsen, 07.09.1993 - I 637/88   

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https://dejure.org/1993,33394
FG Niedersachsen, 07.09.1993 - I 637/88 (https://dejure.org/1993,33394)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.09.1993 - I 637/88 (https://dejure.org/1993,33394)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. September 1993 - I 637/88 (https://dejure.org/1993,33394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Durch die Heranziehung der AfA-Tabelle wird nicht etwa die gesetzliche Typisierung der Nutzungsdauer in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG verdrängt (so Urteil des Niedersächsischen FG vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96), sondern vielmehr eine gleichheitsgerechte Anwendung von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erreicht.
  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1972, 176, Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96, Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rz. 520, speziell zur Schätzung vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675 ff, und Blum/Weiss BB 2007, 2093, 2096, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 96; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001  8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Köln, 20.04.2005 - 5 K 625/00

    Anschaffungskosten bei Verkauf von Miteigentumsanteilen

    Es müssen vielmehr Umstände zur technischen Beschaffenheit oder zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit vorgetragen werden, die für eine vom Regelfall abweichende technische oder wirtschaftliche Nutzungsdauer sprechen, wobei eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit insoweit glaubhaft zu machen ist (vgl. Urteil des BFH vom 28.09.1971 a.a.O.; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 07.09.1993 I 637/88, EFG 1994, 96 m.w.N.; .
  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 2569/07

    Zum Unterschied zwischen einer Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO und einer neuen

    Der Beklagte geht zwar zu Recht davon aus, dass § 7 Abs. 4 EStG in seinen Sätzen 1 und 2 ein Regel-Ausnahmeverhältnis normiert, nach dem der Kläger eine kürzere Nutzungsdauer der Lagerhalle und damit die besonderen Umstände in Bezug auf seine Halle darzulegen hat (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96), sofern er nicht von den Regelsätzen des Satzes 1 Gebrauch machen will.
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