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   FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92 (https://dejure.org/1995,16506)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.1995 - 1 K 2702/92 (https://dejure.org/1995,16506)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 1 K 2702/92 (https://dejure.org/1995,16506)
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Papierfundstellen

  • EFG 1995, 1048
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind beruflich veranlaßt und deshalb als Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen ( BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88 , BStBl II 1993, 610; vom 16. September 1993 VI R 108/89 , BFH/Nv 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit wird eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde (arbeits-)täglich angesehen (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1992, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.1990 - IX K 365/85
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; vom 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).

    Bei der hier notwendigen Gesamtbeurteilung dürfen auch die beruflichen Verhältnisse der übrigen Familienmitglieder (hier des Klägers) nicht unberücksichtigt bleiben (Finanzgericht Baden-Württemberg, EFG 1990, 627).

  • FG Hessen, 21.06.1993 - 2 K 742/93
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; vom 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; vom 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 108/89

    Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Umzugskosten eines Arbeitnehmers sind beruflich veranlaßt und deshalb als Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ) zu berücksichtigen, wenn die berufliche Tätigkeit den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Gründe nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen ( BFH-Urteile vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88 , BStBl II 1993, 610; vom 16. September 1993 VI R 108/89 , BFH/Nv 1994, 234, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Bei einer Verkürzung von Entfernung und Wegezeit kommt es nämlich auf eine Gesamtbewertung der ursprünglichen Fahrzeit, der Wegezeitverkürzung und der nach dem Umzug verbleibenden Fahrzeit an ( BFH-Urteil vom 22. November 1991 VI R 77/89 , BStBl II 1992, 494, 496 li. Sp.).
  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 2702/92
    Eine berufliche Veranlassung wird anerkannt, wenn der Umzug aus Anlaß eines Arbeitsplatzwechsels erfolgen muß oder wenn - auch ohne berufliche Veränderung - durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert oder das Erreichen der Arbeitsstelle sonst wesentlich erleichtert wird ( BFH-Urteile vom 10. September 1982 VI R 95/81 , BStBl II 1983, 16; vom 28. April 1988 IV R 42/86 , BStBl II 1988, 777; Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg, EFG 1990, 627 und EFG 1993, 715).
  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

    d) Nach der Rechtsprechung kann in Ausnahmefällen auch "die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel" zu einer solch wesentlichen sonstigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen, dass selbst eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht (BFH, Beschluss vom 02.02.2000 X B 80/99, BFH/NV 2000, 945; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.06.1995 1 K 2702/92, EFG 1995, 1048, rechtskräftig).
  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen

    So hängt die Beantwortung der Frage, ob in Ausnahmefällen die Erreichbarkeit der Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu einer solch wesentlichen sonstigen Änderung führt, dass auch eine weniger als eine Stunde betragende Zeitersparnis für die Annahme einer beruflichen Veranlassung der Umzugskosten ausreicht, von der Würdigung der tatsächlichen Umstände im Einzelfall ab (vgl. BFH, Urt. v. 02. Februar 2000, a.a.O.; Finanzgericht - FG- Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. Juni 1995 - 1 K 2702/92-, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 1995, 1048; FG Baden-Württemberg, Urt. v. 06. April 1990 -IX K 365/85-, EFG 1990, 627 sowie Drenseck in: Schmidt, EStG, 22. Aufl. 2003, § 19 Rn. 60 Stichwort "Umzugskosten" und v. Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 9 Rn: B 600 (Stand: Mai 2000)).
  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen

    Bisher ist dies angenommen worden bei einer Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ohne Verkehrsmittel nach dem Umzug (BFH, Beschluss vom 2. Februar 2000, X B 80/99, BFH/NV 2000, 945, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 1995, 1 K 2702/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 1048).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung

    Bei der hier notwendigen Gesamtbeurteilung dürfen auch die beruflichen Verhältnisse der übrigen Familienmitglieder (hier des Klägers) nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 6. April 1990 IX K 365/85, a. a. O.; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, EFG 1995, 1048).

    Im Übrigen können andere Gründe zur nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung des Umzugs herangezogen werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, a. a. O.).

    So wie die Verhältnisse des Ehegatten zu Gunsten des Steuerpflichtigen im Rahmen der Prüfung, ob im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG private Gründe ursächlich für den Entschluss zum Umzug waren, berücksichtigt werden können (vgl. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 2702/92, a. a. O.), muss dies auch zu Lasten des Steuerpflichtigen gelten (vgl. von Bornhaupt, a. a. O.).

  • FG München, 12.08.2008 - 3 K 4289/06

    "Arten" der beruflichen Veranlassung bei Geltendmachung von Umzugskosten als

    Dieser Rechtsgrundsatz ergebe sich aus einigen Urteilen von Finanzgerichten (FG Rheinland Pfalz, EFG 1995, 1048; FG Köln, EFG 1981, 283; FG Baden-Württemberg, EFG 1993, 715).
  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 4289/06

    Umzugskosten als Werbungskosten: Berufliche Veranlassung bei erleichterter

    Dieser Rechtsgrundsatz ergebe sich aus einigen Urteilen von Finanzgerichten (FG Rheinland Pfalz, EFG 1995, 1048; FG Köln, EFG 1981, 283; FG Baden-Württemberg, EFG 1993, 715).
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