Rechtsprechung
FG München, 06.10.1994 - 10 K 3304/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,35726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 308
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06
Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und …
Das FG München hat mit Urteil vom 6. Oktober 1994 10 K 3304/92, EFG 1995, 308, eine Klage abgewiesen, bei der die kürzeste Strecke 57 km und der Umweg 73 km lang waren und sich die Zeitersparnis "in Grenzen" hielt; auch wenn sich auf der kürzesten Straßenverbindung regelmäßig Verkehrsstaus bildeten, könne die Umgehungsstrecke nicht angesetzt werden, wenn sie wegen der wesentlich größeren Entfernung nicht zu erheblichen Einsparungen bei der Fahrzeit führe. - FG München, 20.08.2002 - 13 K 4298/00
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle; zum Begriff der "kürzesten …
Denn typisierend ist in aller Regel davon auszugehen, dass die kürzere Strecke auch die verkehrsgünstigere, weil zeit- und kostensparendere (s. hierzu Urteil des FG München vom 6. Oktober 1994 - 10 K 3304/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1995, 308), ist.