Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 3 K 1372/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von Aufwendungen für persönlichkeitsbildende Lehrgänge ("TZI-Kurse"/"WILL-Kurse") als Werbungskosten; Abzugsverbot für der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen dienende Aufwendungen; Überwiegen der beruflichen Verursachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 662
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91
Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1994 - 1 K 1656/93
Lohnsteuer; berufliche Fortbildung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 20.07.1988 - 15 K 127/84
Einkommensteuer; Kurse in ,,Themenzentrierter Interaktion'' keine …
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- FG Hamburg, 13.04.1988 - I 364/85
Einkommensteuer; Testamentsvollstreckertätigkeit eines Notars
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 23.05.1990 - XII K 1015/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1994 - 1 K 2710/93
Lohnsteuer; Teilnahme an Veranstaltungen der ,,WILL'' (Workshop Institutes for …
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- BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04
Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen
Es kann daher im Streitfall dahinstehen, ob ein Abzug der Aufwendungen für die NLP-Kurse auch im Hinblick darauf in Betracht kommt, dass die Klägerin eine stufenweise Ausbildung zur zertifizierten NLP-Trainerin abgeschlossen hat und damit als NLP-Trainerin eingesetzt werden konnte (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 3 K 1372/94, EFG 1995, 662;… Frotscher in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 9 Rz 244 Stichwort "Persönlichkeitsschulung"). - VG Sigmaringen, 28.03.1995 - 3 K 1359/94
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des neu zu errichtenden Auslaufs in einem …
Bezüglich des Sachverhalts ist vorab auf den Tatbestand im Verwaltungsrechtsstreit 3 K 1372/94 Bezug zu nehmen.Im Urteil der Kammer vom 28.03.1995 - Az.: 3 K 1372/94 - ist dargelegt, daß die Zwingerhaltung des Klägers für einen Schäferhund gem. § 14 BauNVO rechtmäßig ist und dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht widerspricht.
- FG Hamburg, 08.01.2002 - VI 134/00
Werbungskosten eines Sonderschullehrers
Den vom Beklagten zitierten ablehnenden Urteilen (ablehnend z.B. auch FG Baden-Württemberg v. 11.03.1992, 14 K 53/91, EFG 1992, 445 für Aufwendungen eines Dozenten für Seminare in biodynamischer Psychologie und Therapie) stehen zahlreiche stattgebende Entscheidungen gegenüber: So hat das FG Münster (v. 05.11.1991, 6 K 1063/89 E, EFG 1992, 445) Aufwendungen eines von der Handelskammer durchgeführten Dale-Carnegie-Kurses (!!) bei einem Postbeamten anerkannt, das FG Münster (v. 26.11.1991, 6 K 522/91 E, EFG 1992, 594) hat Aufwendungen einer Beratungslehrerin für Gestalttherapie zum Werbungskostenabzug zugelassen, Aufwendungen eines Diplom-Pädagogen für Kurse des Workshop Institutes for Living-Learning-Europa in themenzentrierter Interaktion wurden - im Gegensatz zu der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung in EFG 1991, 723 - durch das FG Rheinland-Pfalz (v. 20.01.1995, 3 K 1372/94, EFG 1995, 662) anerkannt, das Niedersächsische FG hat Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für Supervision als Werbungskosten angesehen (…weitere Rechtsprechungsnachweise insbes. auch zur BFH-Rspr. bei Schmidt, EStG , 20. Aufl. 2001, § 12 Rdnr. 25 "Persönlichkeitsentfaltung").