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   FG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 3 K 1372/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12589
FG Rheinland-Pfalz, 20.01.1995 - 3 K 1372/94 (https://dejure.org/1995,12589)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.1995 - 3 K 1372/94 (https://dejure.org/1995,12589)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 3 K 1372/94 (https://dejure.org/1995,12589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Aufwendungen für persönlichkeitsbildende Lehrgänge ("TZI-Kurse"/"WILL-Kurse") als Werbungskosten; Abzugsverbot für der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen dienende Aufwendungen; Überwiegen der beruflichen Verursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 662
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.08.2008 - VI R 44/04

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Es kann daher im Streitfall dahinstehen, ob ein Abzug der Aufwendungen für die NLP-Kurse auch im Hinblick darauf in Betracht kommt, dass die Klägerin eine stufenweise Ausbildung zur zertifizierten NLP-Trainerin abgeschlossen hat und damit als NLP-Trainerin eingesetzt werden konnte (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 1995 3 K 1372/94, EFG 1995, 662; Frotscher in Frotscher, EStG, 6. Aufl., Freiburg 1998 ff., § 9 Rz 244 Stichwort "Persönlichkeitsschulung").
  • VG Sigmaringen, 28.03.1995 - 3 K 1359/94

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des neu zu errichtenden Auslaufs in einem

    Bezüglich des Sachverhalts ist vorab auf den Tatbestand im Verwaltungsrechtsstreit 3 K 1372/94 Bezug zu nehmen.

    Im Urteil der Kammer vom 28.03.1995 - Az.: 3 K 1372/94 - ist dargelegt, daß die Zwingerhaltung des Klägers für einen Schäferhund gem. § 14 BauNVO rechtmäßig ist und dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht widerspricht.

  • FG Hamburg, 08.01.2002 - VI 134/00

    Werbungskosten eines Sonderschullehrers

    Den vom Beklagten zitierten ablehnenden Urteilen (ablehnend z.B. auch FG Baden-Württemberg v. 11.03.1992, 14 K 53/91, EFG 1992, 445 für Aufwendungen eines Dozenten für Seminare in biodynamischer Psychologie und Therapie) stehen zahlreiche stattgebende Entscheidungen gegenüber: So hat das FG Münster (v. 05.11.1991, 6 K 1063/89 E, EFG 1992, 445) Aufwendungen eines von der Handelskammer durchgeführten Dale-Carnegie-Kurses (!!) bei einem Postbeamten anerkannt, das FG Münster (v. 26.11.1991, 6 K 522/91 E, EFG 1992, 594) hat Aufwendungen einer Beratungslehrerin für Gestalttherapie zum Werbungskostenabzug zugelassen, Aufwendungen eines Diplom-Pädagogen für Kurse des Workshop Institutes for Living-Learning-Europa in themenzentrierter Interaktion wurden - im Gegensatz zu der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung in EFG 1991, 723 - durch das FG Rheinland-Pfalz (v. 20.01.1995, 3 K 1372/94, EFG 1995, 662) anerkannt, das Niedersächsische FG hat Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für Supervision als Werbungskosten angesehen (weitere Rechtsprechungsnachweise insbes. auch zur BFH-Rspr. bei Schmidt, EStG , 20. Aufl. 2001, § 12 Rdnr. 25 "Persönlichkeitsentfaltung").
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