Weitere Entscheidung unten: FG München, 21.02.1995

Rechtsprechung
   FG Hessen, 26.09.1995 - 14 K 2598/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8898
FG Hessen, 26.09.1995 - 14 K 2598/95 (https://dejure.org/1995,8898)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.09.1995 - 14 K 2598/95 (https://dejure.org/1995,8898)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. September 1995 - 14 K 2598/95 (https://dejure.org/1995,8898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beim Erwerb übernommene Altenteilsverpflichtung als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 2521
  • EFG 1996, 1025
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

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  • FG München, 11.11.1997 - 2 K 4406/96

    Übernahme von Versorgungsleistungen

    Der Kläger sieht sich in seiner Auffassung bestätigt durch das Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 26.09.1995 - EFG 1996, 1025 -.

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil des hessischen Finanzgerichts vom 26.09.1995 (EFG 1996, 1025) zugrunde lag.

  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Sie sind nicht darauf gerichtet, die Richtigkeit der Herkunft als solche amtlich und rechtsverbindlich zu bestätigen, sondern eine solche geht aus ihnen nur mittelbar und in deklaratorischer Art. hervor (vgl. ebenso FG München, Beschluß vom 21.2.95 - 14 K 2598/95, EFG 1995, 954; = mit vollständigem Sachverh.
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Rechtsprechung
   FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6089
FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91 (https://dejure.org/1995,6089)
FG München, Entscheidung vom 21.02.1995 - 14 K 2598/91 (https://dejure.org/1995,6089)
FG München, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 14 K 2598/91 (https://dejure.org/1995,6089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von Steueransprüchen; Rechtmäßige Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners (Geschäftsführer einer GmbH) für zu entrichtende und verkürzte Umsatzsteuer; Vorliegen von sog. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 954
  • EFG 1995, 984
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Sie sind nicht darauf gerichtet, die Richtigkeit der Herkunft als solche amtlich und rechtsverbindlich zu bestätigen, sondern eine solche geht aus ihnen nur mittelbar und in deklaratorischer Art. hervor (vgl. ebenso FG München, Beschluß vom 21.2.95 - 14 K 2598/95, EFG 1995, 954; = mit vollständigem Sachverh.
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 35/03

    Dinglicher Arrest wegen Scheinrechnungen (§§ 324 AO, 15 UStG)

    Vielmehr genügt es für den Arrestanspruch, dass die ihm zugrundeliegenden Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, und für den Arrestgrund, dass eine Mutmaßung des Geschehensablaufs besteht (BFH vom 8. April 1986 VII R 187/83, BFH/NV 1986, 508; FG München vom 21. Februar 1995 14 K 2598/91, EFG 1995, 954).
  • FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96

    Durchführung eines Besteuerungsverfahrens nach Einleitung eines

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  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2000 - 9 K 267/95

    Umsatzsteuerkürzung für Erwerb von Waren ostdeutscher Organgesellschaften

    In diesem Sinne haben die von der ... hergestellten ... ihren Ursprung in der DDR, weil dort die ... aus dem von der ... gelieferten Einzelteile zusammengebaut wurden und daher bei der ... die bedeutende Herstellungsstufe von den Einzelteilen zum Endprodukt vorlag (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20.07.1994 - 1 K 2604/93, Juris; Urteil des FG München vom 21.02.1995 - 14 K 2598/91 - Entscheidungen der FG - EFG - 1995, 954 [956]).
  • FG Hamburg, 06.09.1999 - IV 86/99

    Wirksamkeit einer Arrestanordnung; Fehlende Angabe eines bestimmten

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  • FG Saarland, 01.03.2005 - 1 K 246/04

    Erlass eines Steuerbescheides während der Klage gegen die Arrestanordnung

    Vielmehr genügt es für den Arrestanspruch, dass die ihm zugrundeliegenden Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, und für den Arrestgrund, dass eine Mutmaßung des Geschehensablaufs besteht (BFH vom 8. April 1986 VII R 187/83, BFH/NV 1986, 508; FG München vom 21. Februar 1995 14 K 2598/91, EFG 1995, 954).
  • FG Hamburg, 02.08.1999 - IV 87/99

    Zulässigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von

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  • FG Hessen, 10.01.1996 - 6 K 1642/90

    Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung; Erledigung durch Übergang in

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  • FG München, 01.04.2003 - 13 V 2750/02

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Arrestanordnung; Aussetzung der Vollziehung in

    Eine wesentliche Erschwerung der Vollstreckung ist nämlich bereits dann zu besorgen, wenn ein späteres Leistungsgebot im Ausland vollstreckt werden müsste, falls nicht durch Arrestanordnung im Inland die Beitreibung in Vermögensgegenstände des Steuerpflichtigen gesichert wäre (vgl. BFH-Urteil vom 2.3.1962 III 454/58 U, BStBl III 1962, 258 und Finanzgericht München, Urteil vom 21.2.1995 14 K 2598/91, EFG 1995, 954, 957).
  • FG Hessen, 10.01.1996 - 6 K 1804/90

    Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung; Erledigung durch Überleitung in

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