Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 26.06.1996

Rechtsprechung
   FG Köln, 26.06.1996 - 1 K 2566/92   

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https://dejure.org/1996,9334
FG Köln, 26.06.1996 - 1 K 2566/92 (https://dejure.org/1996,9334)
FG Köln, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 K 2566/92 (https://dejure.org/1996,9334)
FG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 K 2566/92 (https://dejure.org/1996,9334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1031
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 58/97

    Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung

    Zwar wird in der Literatur (Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des Senatsbeschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, daß der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen.
  • FG Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 4 K 411/96

    Veräußerter Anteil als Teil der wesentlichen Beteiligung?

    Darüber hinaus stützt der Kläger seine Rechtsauffassung auf das nicht rechtskräftige Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Juni 1996 - 1 K 2566/92 -, auf das verwiesen wird.

    Das FG Köln vertritt in seinem Urteil vom 26.6.1996 ( EFG 1996, 1031) die Auffassung, daß der Zweck der Norm eine teleologische Reduktion des Gesetzeswortlauts dahingehend gebietet, daß der Veräußerer gerade mit dem veräußerten Anteil wesentlich beteiligt sein muß.

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 188/01

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

    Zwar wird in der Literatur (Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des BFH-Beschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen.
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 187/01

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

    Zwar wird in der Literatur (Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Rn. 59) und der Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 2566/92, EFG 1996, 1031, rechtskräftig aufgrund des BFH-Beschlusses vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882) die Auffassung vertreten, dass der Gesetzgeber mit der Fünfjahresfrist allein die Umgehung der Steuerpflicht des § 17 EStG durch Teilveräußerungen habe verhindern wollen.
  • FG Münster, 29.09.1997 - 1 K 1018/97

    Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten; Umgehung steuerlicher Nachteile

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,34810
FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94 (https://dejure.org/1996,34810)
FG Saarland, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 K 300/94 (https://dejure.org/1996,34810)
FG Saarland, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 K 300/94 (https://dejure.org/1996,34810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84

    Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Durch Bescheide vom 15. März 1993 (für 1988 und 1989) und 19. April 1993 (für 1990) hat der Beklagte die für die Streitjahre durchgeführten vorläufigen Veranlagungen geändert und hierbei die in den vorläufigen Bescheiden in Ansatz gebrachten vorgenannten Verluste und Verlustvor- und -rückträge unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 2. Oktober 1984, BStBl. II 1985, 428 nicht mehr berücksichtigt (Bl. 37 f. ESt 1988, 80 f. ESt 1989, 105 f. ESt 1990).

    Der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des BFH vom 3. Juni 1993, BStBl. 1994, 162 und vom 2. Oktober 1980, BStBl. II 1985, 428 treffe vorliegend insofern nicht zu, als nach der Konkurseröffnung eine neue Vereinbarung geschlossen worden sei (Bl. 22 f.).

    Bei dem Erlaß des Änderungsbescheides war der Beklagte auch nicht gemäß § 176 AO gehindert, die Grundsätze zu berücksichtigen, die der BFH in seinem Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BStBl. II 1985, 428 zum Ausdruck gebracht hat.

    Sie ist kein Beleg dafür, daß die Berechnung von Veräußerungsverlusten nach § 17 EStG nach der Entscheidung des BFH vom 2. Oktober 1984 a.a.O. noch streitig gewesen wäre.

    Die aufgrund solcher Umstände erforderlich werdenden Betriebsausgaben sind "nachträgliche Ereignisse" im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, deren Berücksichtigung zum Verlustzeitpunkt verfahrensrechtlich ohne weiteres möglich ist (BFH vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BStBl. II 1985, 428; bestätigt durch BFH vom 3. Juni 1993 a.a.O.).

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Findet eine Liquidation der Kapitalgesellschaft nicht statt, kann bereits zum Zeitpunkt der Auflösung feststehen, daß mit Rückzahlungen und nachträglichen Anschaffungskosten zu rechnen ist (BFH vom 3. Juni 1993 VII R 81/91, BStBl. II 1994, 162).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten zählt auch die Inanspruchnahme des Gesellschafters als Bürge, wenn im Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft die Inanspruchnahme und die Uneinbringlichkeit der Rückgriffsforderung so wahrscheinlich waren, daß ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Bürgschaft nicht übernommen hätte (BFH vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BStBl. II 1992, 234, 237).
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92

    Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge unter nahen Angehörigen steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie rechtswirksam vereinbart worden sind, inhaltlich dem zwischen Fremden üblichen entsprechen und auch tatsächlich durchgeführt werden (vgl. z. B. BFH vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BStBl. II 1994, 298 m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Für die Anerkennung des Veräußerungsverlustes spreche auch das Urteil des BFH vom 18. Mai 1995 IV R 125/92 (Bl. 95 f.).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Saarland, 26.06.1996 - 1 K 300/94
    Die Entscheidung des Großen Senats vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897 ändert hieran nichts.
  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    Das Darlehensverhältnis und dessen Tilgung ist gegenüber dem Kaufvertrag ein eigenes Rechtsgeschäft und von diesem streng zu trennen (FG des Saarlandes, Urteil vom 26.6.1996 1 K 300/94, EFG 1996, 1031, FG München, Urteil vom 13.8.1997 1 K 3563/94, EFG 1998, 305 (307)).
  • FG Niedersachsen, 04.02.1997 - I 44/92

    Einkommensteuer; Veräußerung eines Aktienpakets an Ehepartner

    Damit schließt sich der Senat im Ergebnis der Auffassung des FG des Saarlandes im Urteil vom 26. Juni 1996 1 K 300/94 , BFG 1996, 1031 an, wonach Veräußerungen unter nahen Angehörigen auch im Rahmen des § 17 EStG grundsätzlich anerkennungsfähig sind.
  • FG Münster, 29.09.1997 - 1 K 1018/97

    Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten; Umgehung steuerlicher Nachteile

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