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   FG Rheinland-Pfalz, 26.03.1996 - 2 K 2791/93   

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FG Rheinland-Pfalz, 26.03.1996 - 2 K 2791/93 (https://dejure.org/1996,33602)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.03.1996 - 2 K 2791/93 (https://dejure.org/1996,33602)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. März 1996 - 2 K 2791/93 (https://dejure.org/1996,33602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.03.1996 - 2 K 2791/93
    Einnahmen sind i. S. des § 11 Abs. 1 EStG dann zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 24. März 1993 Az. X R 55/91 , BStBl II 1993, S. 499).

    Ob ein Zufluß vorliegt oder nicht, muß anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BFH vom 24. März 1993 a.a.O., Schmidt § 11 EStG, Anm. 5 Rz. 30 "Darlehen" a).

    Die Interessenlage der Vertragspartner ist jedoch als Indiz für oder wider einen Zufluß dann nicht geeignet, wenn die Modalitäten einer Auszahlung oder Verrechnung von vornherein vereinbart werden, denn dann ist die Vereinbarung eines Erfüllungssurrogats Bestandteil der Gesamtheit aller zum Ausgleich gegenläufiger Interessen ausgehandelten Vertragsbedingungen (BFH vom 24. März 1993 a.a.O.).

    Die Fälligkeit der Schuld ist neben der Interessenlage von Gläubiger und Schuldner als Beweisanzeichen für den Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht von Bedeutung (BFH vom 24. März 1993 a.a.O.).

  • FG Hessen, 20.07.2015 - 6 K 2258/13

    § 11 EStG

    Entsprechend liege auch der Fall in den rechtskräftigen Entscheidungen des FG Rheinland-Pfalz vom 26.03.1996 (2 K 2791/93, EFG 1996, 1103) und des FG Düsseldorf vom 15.04.2008 (10 K 3840/04, EFG 2008, 1290 [FG Düsseldorf 15.04.2008 - 10 K 3840/04 AO] ).

    Die Besonderheit im Fall des FG Rheinland-Pfalz vom 26.03.1996 (2 K 2791/93, EFG 1996, 1103) bestand darin, dass der betroffene Arbeitnehmer nicht auf bereits fällige, sondern auf zukünftig (mutmaßlich) fällig werdende Gehaltsbestandteile (hier: eine gewinnabhängige und daher dem Grunde und der Höhe nach ungewisse Tantieme) verzichtete.

  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

    Ein vorangehendes Urteil des FG Rheinland-Pfalz stellt fest, dass die Vererblichkeit zwar bei Rentenansprüchen ungewöhnlich, dagegen bei Einmalzahlungen aus Lebensversicherungen üblich war (FG Rheinland-Pfalz vom 26. März 1996 2 K 2791/93, EFG 1996, 1103).
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