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   FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95   

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FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95 (https://dejure.org/1996,26882)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.1996 - 5 K 138/95 (https://dejure.org/1996,26882)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 5 K 138/95 (https://dejure.org/1996,26882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.03.1985 - II R 37/83

    Grunderwerb - Errichtung eines Gebäudes durch Pächter - Verwertungsmacht - Erwerb

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95
    Die Verwertungsmöglichkeit in diesem Sinne setzt voraus, daß "dem anderen", der das Gebäude errichtet hat, eine Nutzung des Gebäudes ohne Mietzahlung - also aufgrund eigenen Rechts - möglich ist und eine Werterstattung durch den Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt (Urteil des BFH vom 18. September 1974, II R 92, 68, BStBl. II 1975, 245; Urteil des BFH vom 27. März 1985, II R 37/83 , BStBl. II 1985, 526).
  • BFH, 10.03.1970 - II R 135/68

    Gebäude auf fremdem Boden - Verwertung auf eigene Rechnung - Ertragsteuerliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95
    Er umfaßt auch das dem Eigentümer des Grundstücks bürgerlich - rechtlich gehörende Gebäude unter der Voraussetzung, daß entweder der Eigentümer einem anderen gestattet hat, ein auf dessen (des anderen) Rechnung verwertbares Gebäude zu errichten, oder diesem ohne Übertragung des Grundstücks die Möglichkeit verschafft hat, ein bereits errichtetes Gebäude auf eigene Rechnung zu verwerten (Urteil des BFH vom 10. März 1970, II R 135/68 , BStBl. II 1970, 522).
  • BFH, 18.09.1974 - II R 92/68

    GmbH - Fabrikgebäude - Gesellschaftergrundstück - Übernahme von Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95
    Die Verwertungsmöglichkeit in diesem Sinne setzt voraus, daß "dem anderen", der das Gebäude errichtet hat, eine Nutzung des Gebäudes ohne Mietzahlung - also aufgrund eigenen Rechts - möglich ist und eine Werterstattung durch den Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt (Urteil des BFH vom 18. September 1974, II R 92, 68, BStBl. II 1975, 245; Urteil des BFH vom 27. März 1985, II R 37/83 , BStBl. II 1985, 526).
  • BFH, 12.12.1973 - II R 29/69

    Verwertungsbefugnis - Erwerb - Vertragliche Vereinbarung - Bindungsdauer - Fester

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 138/95
    Da diese Verwertungsmöglichkeit durch einen Rechtsvorgang verwirklicht ein muß, setzt § 1 Abs. 2 GrEStG eine Rechtsmacht des Erwerbers voraus (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1973 II R 29/69 , BStBl. II 1974, 251), die darin liegt, daß er das Grundstück seiner rechtlichen Substanz nach durch Veräußerung oder seiner realen Substanz nach durch Nutzung "verwerten" kann (Urteil des BFH vom 12. Dezember 1973 a.a.O.).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 71/96

    GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1174 veröffentlichten Urteil als unbegründet abgewiesen.
  • FG Hamburg, 28.02.2000 - I 10/99

    Streitgenossenschaft bei zweifacher grunderwerbsteuerlicher

    Unabhängig davon, ob Rechtshandlungen im In- oder Ausland vorgenommen werden, gilt für den daraus folgenden deutschen Grunderwerb das GrEStG (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 71/96, BFH/NV 1999, 517 ; Vorinstanz FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 1996 5 K 138/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 1174).
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