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FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95
- BFH, 15.12.1999 - X R 97/96
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1207
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- FG München, 18.01.1994 - 16 K 239/93
Auszug aus FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95
Nach dieser bei Inkrafttreten des Wohnungsbauförderungsgesetzes bereits geltenden Vorschrift ist die neue Fassung des § 6 b EStG erstmals auf Veräußerungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1989 vorgenommen werden; bereits laufende Fristen werden nicht verlängert (ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 18. Januar 1994 16 K 239/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1994, 827 rkr.; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 6 b Anm. 12 b. - BFH, 13.02.1980 - I R 181/76
Seeschiffsregister - Handelsschiff - Ausländische Einkünfte - Tarifvergünstigung
Auszug aus FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95
Der Senat sieht darin auch keine gesetzliche Regelungslücke, die im Wege der Auslegung dahingehend geschlossen werden müßte, wie der Gesetzgeber nach dem Sinnzusammenhang des Gesetzes und nach seinem sonst erkennbaren Willen die zu entscheidende Frage wahrscheinlich geregelt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 181/76,BStBl II 1980, 190, 192). - BFH, 19.12.1985 - V R 167/82
Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft …
Auszug aus FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95
Dies führt dazu, daß eine noch nicht abgelaufene Frist durch neues Recht jedenfalls dann verlängert wird, wenn das Überleitungsrecht keine gegenteilige Anordnung trifft (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 63/82,BStBl II 1988, 967; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 167/82,BStBl II 1986, 420). - BFH, 18.05.1988 - X R 63/82
Regelbesteuerung - Option - Optionsfrist - Unanfechtbarkeit - Steuerfestsetzung - …
Auszug aus FG München, 17.04.1996 - 6 K 3625/95
Dies führt dazu, daß eine noch nicht abgelaufene Frist durch neues Recht jedenfalls dann verlängert wird, wenn das Überleitungsrecht keine gegenteilige Anordnung trifft (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1988 X R 63/82,BStBl II 1988, 967; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 167/82,BStBl II 1986, 420).
- BFH, 15.12.1999 - X R 97/96
Verlängerung der Reinvestitionsfrist bei § 6 b-Rücklage
Seine Entscheidung ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1207.