Rechtsprechung
FG Sachsen, 18.07.1995 - 1 K 39/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InvZulG 1993 § 2 Satz 2 Nr. 2
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 18.07.1995 - 1 K 39/95
- BFH, 21.07.1998 - III R 110/95
Papierfundstellen
- DB 1996, 1012
- EFG 1996, 336
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.07.1990 - III R 111/86
Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen - …
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- BFH, 21.07.1998 - III R 110/95
Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination
Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 336 veröffentlichten Urteil aus: Die Schreibtischkombinationen stellten keine einheitlichen Wirtschaftsgüter dar. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.10.1997 - 2 K 152/96 Die Zerlegung des herkömmlichen Schreibtisches in selbständige nicht miteinander verbundene Gegenstände, nämlich in einen Tisch und Schrank bzw. Schränke führt deshalb auch steuerrechtlich zur Annahme von mehreren selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgütern (vgl. Sächsisches Finanzgericht Urt. v. 18. Juli 1995 - I K 39/95, EFG 1996, 336).
- FG München, 13.05.1997 - 13 K 1488/96
Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für den …
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Rechtsprechung
FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/2002 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Berücksichtigung einer Steuererklärung, die nach Ablauf einer nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist eingereicht wurde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung einer Steuererklärung, die nach Ablauf einer nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist eingereicht wurde
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herabsetzung der Einkommenssteuer nach erfolgter Steuerschätzung und anschließender verspäteter Steuererklärung; Errechnung der konkreten Einkommenssteuer; Nichtberücksichtigung von nicht glaubhaft gemachten Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Herabsetzung der Einkommenssteuer nach erfolgter Steuerschätzung und anschließender verspäteter Steuererklärung; Errechnung der konkreten Einkommenssteuer; Nichtberücksichtigung von nicht glaubhaft gemachten Betriebsausgaben oder Werbungskosten
Papierfundstellen
- EFG 1996, 336
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
Versäumung der Präklusionsfrist
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Das Finanzgericht kann die Einkommensteuererklärung des Klägers und seiner Ehefrau, die erst nach Ablauf der vom Finanzamt nach § 364b Abs. 1 AO 1977 zum 07.10.2002 gesetzten Frist beim Finanzamt eingegangen ist, soweit ihr gefolgt werden kann, gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 79b Abs. 3 FGO berücksichtigen, obwohl die Ausschlussfrist vom FA wirksam und ermessensfehlerfrei gesetzt worden ist, der Kläger über die Folgen der Fristversäumung zutreffend belehrt worden und er keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Verspätung vorgebracht hat (BFH-Urteile vom 17.12.1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269; vom 19.03.1998 V R 7/97, BStBl II 1998, 399; vom 09.09.1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26; vom 10.06.1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664). - BFH, 09.09.1998 - I R 31/98
Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Das Finanzgericht kann die Einkommensteuererklärung des Klägers und seiner Ehefrau, die erst nach Ablauf der vom Finanzamt nach § 364b Abs. 1 AO 1977 zum 07.10.2002 gesetzten Frist beim Finanzamt eingegangen ist, soweit ihr gefolgt werden kann, gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 79b Abs. 3 FGO berücksichtigen, obwohl die Ausschlussfrist vom FA wirksam und ermessensfehlerfrei gesetzt worden ist, der Kläger über die Folgen der Fristversäumung zutreffend belehrt worden und er keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Verspätung vorgebracht hat (BFH-Urteile vom 17.12.1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269; vom 19.03.1998 V R 7/97, BStBl II 1998, 399; vom 09.09.1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26; vom 10.06.1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664). - BFH, 19.03.1998 - V R 7/97
Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Das Finanzgericht kann die Einkommensteuererklärung des Klägers und seiner Ehefrau, die erst nach Ablauf der vom Finanzamt nach § 364b Abs. 1 AO 1977 zum 07.10.2002 gesetzten Frist beim Finanzamt eingegangen ist, soweit ihr gefolgt werden kann, gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 79b Abs. 3 FGO berücksichtigen, obwohl die Ausschlussfrist vom FA wirksam und ermessensfehlerfrei gesetzt worden ist, der Kläger über die Folgen der Fristversäumung zutreffend belehrt worden und er keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Verspätung vorgebracht hat (BFH-Urteile vom 17.12.1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269; vom 19.03.1998 V R 7/97, BStBl II 1998, 399; vom 09.09.1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26; vom 10.06.1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664).
- BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Nach den von ihm vorgelegten Unterlagen hat er in seine Überschussrechnung Einnahmen und Ausgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten aufgenommen, bei denen zunächst zu bezweifeln ist, ob sie einer einheitlichen gewerblichen Tätigkeit des Klägers zugeordnet werden können bzw. er Geldflüsse für gesondert zu würdigende Tätigkeiten eingerechnet hat, bei denen er keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 657 ). - BFH, 17.12.1997 - I R 47/97
Ermessensausübung bei Präklusion
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Das Finanzgericht kann die Einkommensteuererklärung des Klägers und seiner Ehefrau, die erst nach Ablauf der vom Finanzamt nach § 364b Abs. 1 AO 1977 zum 07.10.2002 gesetzten Frist beim Finanzamt eingegangen ist, soweit ihr gefolgt werden kann, gem. § 76 Abs. 3 i.V.m. § 79b Abs. 3 FGO berücksichtigen, obwohl die Ausschlussfrist vom FA wirksam und ermessensfehlerfrei gesetzt worden ist, der Kläger über die Folgen der Fristversäumung zutreffend belehrt worden und er keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Verspätung vorgebracht hat (BFH-Urteile vom 17.12.1997 I R 47/97, BStBl II 1998, 269; vom 19.03.1998 V R 7/97, BStBl II 1998, 399; vom 09.09.1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26; vom 10.06.1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664). - BFH, 24.02.1999 - X R 106/95
Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei
Auszug aus FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02
Nach den von ihm vorgelegten Unterlagen hat er in seine Überschussrechnung Einnahmen und Ausgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten aufgenommen, bei denen zunächst zu bezweifeln ist, ob sie einer einheitlichen gewerblichen Tätigkeit des Klägers zugeordnet werden können bzw. er Geldflüsse für gesondert zu würdigende Tätigkeiten eingerechnet hat, bei denen er keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 657 ).