Rechtsprechung
FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn des Laufs einer Klagefrist mit der wirksamen Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung; Zulässigkeit der Zustellung mittels Telefax; Aufhebung des Erfordernisses einer förmlichen Zustellung für den Geltungsbereich der Abgabenordnung ; Bekanntgabe an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95
- BFH, 08.07.1998 - I R 17/96
Papierfundstellen
- EFG 1996, 511
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.01.1993 - II R 62/90
Bekanntgabe eines Grunderwerbsteuerbescheides
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1994 - 22 B 997/94
Rechtsstaatsprinzip; Satzungsrechtliche Ermächtigung; Heilung; Rechtswidriger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 06.12.1988 - 7 K 2554/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63
Schweigen auf Bestätigungsschreiben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 08.07.1998 - I R 17/96
Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 511 veröffentlicht. - FG Hamburg, 25.01.2001 - V 57/96
Isolierte Anfechtbarkeit der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 27.04.1999 - 11 K 9454/98
Einheitsbewertung; Artfortschreibung; Wohnungsbegriff; selbständiger Zugang; …
Zur Begründung dieser Rechtsansicht berufen sich die Kläger auf die Urteile des Finanzgerichts Köln 13 K 6492/94 vom 21.03.1995, EFG 1996, 571 und Finanzgericht Rheinland-Pfalz 5 K 2001/95 vom 26.02.1996, EFG 1996, 511.Der Senat kann im Streitfall offen lassen, ob er die Rechtsansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 26.02.1996 5 K 2001/95, EFG 1996, 511 teilt, nach der zur ordnungsgemäßen Begründung einer Einspruchsentscheidung die Behörde nach einer gründlichen Prüfung des Falles die zugrunde liegenden Erwägungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zumindest in der Weise darlegen muss, dass die im Tenor getroffene Entscheidung in überzeugender Weise verständlich gemacht wird.
- FG Köln, 18.02.1998 - 11 K 1550/98
Hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens innerhalb der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" - …
Die Norm gilt daher - anders als die Kl meinen - nur für den Fall der Übersendung des Bescheids bzw. der Einspruchsentscheidung unmittelbar an die Steuerpflichtigen selbst, nämlich an beide Eheleute unter ihrer gemeinsamen Adresse (Urteile des BFH in BFH/NV 1992, 433, unter 1. a., und des FG Hamburg vom 11. Dezember 1995 V 60/95, EFG 1996, 511, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 155 Abs. 5 AO in der Fassung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften - Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999 - vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 60 Für dieses Verständnis des § 122 Abs. 7 Satz 2 AO spricht zudem, dass nur bei Übersendung der Einspruchsentscheidung an die Anschrift der steuerpflichtigen Eheleute ein praktisches Bedürfnis dafür besteht, auf deren Antrag oder bei Bekanntwerden ernstlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen zwei Ausfertigungen der zusammengefassten Einspruchsentscheidung an die Ehegatten einzeln bekanntzugeben. - BFH, 31.03.1998 - I S 8/97
Zugang einer per Telefax übermittelten Einspruchsentscheidung
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 511 veröffentlicht. - FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 250/05
Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht"
Die Norm gilt daher - anders als die Klin meint - nur für den Fall der Übersendung des ESt-Bescheids unmittelbar an die Steuerpflichtigen selbst, nämlich an beide Eheleute unter ihrer gemeinsamen Adresse (Urteile des BFH in BFH/NV 1992, 433, unter 1.a., und des FG Hamburg vom 11. Dezember 1995 V 60/95, EFG 1996, 511, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 155 Abs. 5 AO in der Fassung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften - Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999 - vom 22. Dezember 1999, BGBl. I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13;… Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., § 122 Rz. 23). - FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1998 - 3 K 1820/97
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 185/98
Wiedereinsetzung bei Vorschulden der zur Sichtung des Posteingangs hinzugezogenen …
Ein solcher Mangel liegt bei inhaltlichen Fehlern etwa vor, wenn der erlassene Verwaltungsakt als mit der rechtsstaatlichen Ordnung schlechthin unvereinbar erscheint, also die an eine rechtsstaatliche Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen Maße verletzt, dass er einem objektiven Betrachter bei Würdigung aller in Betracht kommender Umstände als offenkundig nicht verbindlich erscheint (FG Hamburg, Urteil vom 11. Dezember 1995 V 60/95, EFG 1996, 511). - FG Hamburg, 06.02.2002 - V 254/98
Außerordentliches Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung
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