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FG Niedersachsen, 01.02.1996 - XI 14/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG; § 32 Abs. 6 S. 1 EStG; § 33 a Abs. 2 S. 1 EStG; § 1603 Abs. 1 BGB; § 1610 Abs. 1 BGB
Übertragung von Kinderfreibeträgen sowie eines Ausbildungsfreibetrages bei der Einkommenssteuer; Voraussetzung für eine zustimmungsfreie Übertragung des Kinderfreibetrages auf ein Elternteil; Vorliegen der Voraussetzung der im wesentlichen erfüllten Unterhaltspflicht ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung von Kinderfreibeträgen sowie eines Ausbildungsfreibetrages bei der Einkommenssteuer; Voraussetzung für eine zustimmungsfreie Übertragung des Kinderfreibetrages auf ein Elternteil; Vorliegen der Voraussetzung der im wesentlichen erfüllten Unterhaltspflicht ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine zustimmungsfreie Übertragung des Kinderfreibetrags bei fehlender Unterhaltspflicht des anderen Elternteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 01.02.1996 - XI 14/93
- BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96
Papierfundstellen
- DB 1996, 1547
- EFG 1996, 547
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96
Übertragung eines Kinderfreibetrags
Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 547 veröffentlichten Urteil ab. - BFH, 25.07.1997 - VI R 113/95
Übertragung des Kinderfreibetrags
Welche konkrete Höhe die Unterhaltszahlung hat, ist unerheblich (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Februar 1996 XI 14/93, EFG 1996, 547; FG München, Urteil vom 28. Juni 1994 2 K 722/93, EFG 1997, 747). - BFH, 25.07.1997 - VI R 129/95
Übertragung des Kinderfreibetrags
Welche konkrete Höhe die Unterhaltszahlung hat, ist unerheblich (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Februar 1996 XI 14/93, EFG 1996, 547; FG München, Urteil vom 28. Juni 1994 2 K 722/93, EFG 1997, 747).
- FG Nürnberg, 10.04.1997 - IV 349/95
Einkommensteuer; Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags
Dabei ist nicht auf die gemäß § 1601 BGB zwischen Verwandten in gerader Linie bestehende potentielle Unterhaltsverpflichtung abzustellen, sondern vielmehr auf die persönliche Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Urteil des Senats vom 17.09.1992 IV 22/90, nicht veröffentlicht; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.02.1996, XI - 14/93, EFG 1996, 547 [FG Niedersachsen 01.02.1996 - XI 14/93] ).Damit scheidet in Fällen, in denen - wie im Streitfall - ein Elternteil mangels eigener Einkünfte nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, eine Übertragung des Kinderfreibetrags ohne Zustimmung dieses Elternteils aus (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 1996, 547 [FG Niedersachsen 01.02.1996 - XI 14/93] ).
- BFH, 25.07.1997 - VI R 21/97
Übertragung des Kinderfreibetrags
Welche konkrete Höhe die Unterhaltszahlung hat, ist unerheblich (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Februar 1996 XI 14/93, EFG 1996, 547; FG München, Urteil vom 28. Juni 1994 2 K 722/93, EFG 1997, 747). - BFH, 24.10.1997 - VI R 136/95
Übertragung Kinderfreibetrag bei geringer Unterhaltsleistung
Welche konkrete Höhe die Unterhaltszahlung hat, ist unerheblich (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Februar 1996 XI 14/93, EFG 1996, 547; FG München, Urteil vom 28. Juni 1994 2 K 722/93, EFG 1997, 747).