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   FG Sachsen-Anhalt, 01.02.1996 - I 254/94   

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https://dejure.org/1996,30458
FG Sachsen-Anhalt, 01.02.1996 - I 254/94 (https://dejure.org/1996,30458)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.02.1996 - I 254/94 (https://dejure.org/1996,30458)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - I 254/94 (https://dejure.org/1996,30458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1996, 1548
  • EFG 1996, 564
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Es könne offenbleiben, ob Betriebe, die neben ihrer handwerklichen Tätigkeit in weiteren Bereichen tätig seien, insgesamt aufgrund der Eintragung in die Handwerksrolle als Betrieb i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a InvZulG 1993 zu beurteilen seien (so das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 1. Februar 1996 I 254/94, EFG 1996, 564; a.A. das Bundesministerium der Finanzen --BMF-- im Schreiben vom 28. Oktober 1993, BStBl I 1993, 904 Tz. 11).

    Ein Abfärben auf den Gesamtbetrieb würde vielfach zu vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten zufälligen Begünstigungen führen (so auch FG Thüringen, Urteil vom 12. Juni 1997 II 135/96, EFG 1997, 1549, gegen FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Februar 1996 I 254/94, EFG 1996, 564, 566, wonach die Eintragung in die Handwerksrolle kein Indiz dafür sein soll, daß der Betrieb im überwiegenden Teil handwerkliche Leistungen erbringe; wie hier auch Wewers, DB 1993, 243, 249; differenzierter Stuhrmann, Neue Wirtschafts-Briefe Fach 3, S. 8451; a.A. Friele/Tavenrath-Kruckau, Betrieb und Wirtschaft 1995, 643, und Friele, D-spezial 14, 15/96, S. 1, 2 und 3).

    Andererseits wird bei dieser Auslegung der auch vom erkennenden Senat ausdrücklich bestätigte Vereinfachungszweck der Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG 1993 nicht vernachlässigt (so aber FG Sachsen-Anhalt in EFG 1996, 564, 566).

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Diese Eintragung stelle einen auch im Rahmen des § 3 Satz 2 InvZulG 1993 zu beachtenden Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO 1977) dar, aufgrund dessen bindend feststehe, daß der Betrieb der Klägerin insgesamt als Handwerksbetrieb zu behandeln sei (vgl. Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 1. Februar 1996 I 254/94, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 564).
  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 564 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Thüringen, 12.06.1997 - II 135/96
    Auch wenn der Gesetzgeber bei der Einführung der Eintragungserfordernisse nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a InvZulG ein besonders einfach zu handhabendes Kriterium für die Zuordnung eines Betriebes zum Handwerk schaffen wollte (vgl. BTDrucks 12/3893, 154), kann daraus nicht geschossen werden, daß er die ansonsten geforderte Einordnung nach der Systematik für den Fall der Eintragung eines Betriebs in die Handwerksrolle aufgeben wollte und die Eintragung zur Begünstigung des gesamten Betriebs führen sollte (a. A. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Februar 1996 I 254/94, EFG 1996, 564).
  • FG Sachsen, 23.04.1997 - 1 K 289/96
    Es wäre daher sinnwidrig, bei Eintragung in die Handwerksrolle die erhöhte Zulage zu gewähren, die Grundzulage aber zu versagen (Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 01. Februar 1996 I 254/94, EFG 1996, 564).
  • FG Brandenburg, 08.04.1997 - 3 K 1291/95

    Anspruch auf Investitionszulage für Heizstationen ; Heizstationen als bewegliche

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