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   FG Düsseldorf, 12.04.1996 - 14 K 5291/92 E   

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https://dejure.org/1996,4978
FG Düsseldorf, 12.04.1996 - 14 K 5291/92 E (https://dejure.org/1996,4978)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.1996 - 14 K 5291/92 E (https://dejure.org/1996,4978)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 1996 - 14 K 5291/92 E (https://dejure.org/1996,4978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 704
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 240/81

    Zum Fortbestand des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung und zur Frage der

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  • BFH, 26.07.1984 - IV R 11/81

    Zum Merkmal der engen personellen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung

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  • BFH, 01.12.1989 - III R 94/87

    Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung

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  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

    Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede

    Sie wird teils mit dem Hinweis auf die Herrschaft über die gewöhnlichen Geschäfte des täglichen Lebens bejaht (FG München, Urteil vom 24. April 1996 1 K 1652/93, EFG 1996, 748), teils mit dem Hinweis darauf verneint, dass durch Gesellschafterbeschluss jedes Geschäft des täglichen Lebens verhindert werden könne, welches der Geschäftsführer aufgrund seiner Geschäftsführung auszuüben berechtigt sei (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 1996 14 K 5291/92 E, EFG 1996, 704; Söffing, Die Betriebsaufspaltung, 2. Aufl., S. 107).
  • FG München, 29.11.2006 - 1 K 1078/05

    Nichtberücksichtigung der "Anleitung zur ESt-Erklärung"

    Der Verweis der Klägerin auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1996, 704) kann das Klagebegehren nicht stützen.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit dem Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1996, 704 an.

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