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FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
- BFH, 04.09.1997 - IV R 27/96
- BVerfG - 2 BvL 9/91 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 752
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
Sie sind der Auffassung, daß nach Aufgabe der sogenannten Geprägerechtsprechung durch den Großen Senat -GrS- des Bundesfinanzhofs -BFH- (Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1984, 751) der Erblasser auf die Fortdauer dieses Rechtszustandes vertraut habe und auch darauf habe vertrauen dürfen mit der Folge, daß die Einkünfte der KG im Streitjahr nicht als solche aus Gewerbebetrieb nach §§ 15, 16 Einkommensteuergesetz - EStG - zu qualifizieren seien.Es liege ein Fall tatbestandlicher Rückanknüpfung vor, wobei ein etwaiges Vertrauen des Erblassers auf den Fortbestand der durch die Entscheidung des GrS vom 25. Juni 1984 (a. a. O.) eingetretenen Rechtslage nicht schutzwürdig sei, zumal der Kläger als Mitunternehmer zuvor von den Vorteilen der Geprägerechtsprechung profitiert habe.
- BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81
1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15 …
Auszug aus FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
So habe auch der BFH in seinem Urteil vom 10. Juli 1986 IV R 12/81 (BStBl II 1986, 811 ) entschieden. - BFH, 15.10.1991 - VIII B 168/90
Auszug aus FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
Er sieht sich an der Zulassung der Revision nicht durch Entscheidungen des BFH gehindert, die die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage für Verkaufsvorgänge vor dem 01. November 1984 verneint haben (so etwa der nicht veröffentlichte Beschluß vom 15. Oktober 1991, VIII B 168/90 und der Beschluß vom 04. Mai 1995 VIII B 144, 94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 1054). - BVerfG, 02.11.1995 - 2 BvR 1568/90
Auszug aus FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
Das Verfahren 2 BvR 1568/90 ist vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. - BVerfG, 02.11.1995 - 2 BvR 463/94
Auszug aus FG Berlin, 08.11.1990 - I 169/89
Die Verfahren 2 BvR 463/94 und 2 BvR 2036/94, die nicht zur Entscheidung angenommen wurden, betrafen nach telefonischer Auskunft des BVerfG zudem Veräußerungsvorgänge vor dem 01. November 1984.
- BFH, 04.09.1997 - IV R 27/96
Rückwirkende Anwendung der Geprägeregelung
Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 752 veröffentlichten Urteil wies das FG die Klage als unbegründet ab. - Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89
Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.
11, 12 und 15.29 - Vgl. auch meine Schlußanträge in der Rechtssache 169/89, Gourmetterie van den Burg, Slg. 1990,I-2143, Nrn. 8 ff. I-. - FG Berlin, 10.06.1996 - VIII 43/89 Im übrigen hat der 1. Senat des Finanzgerichts Berlin (I 169/89) seinen Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 GG in einem Fall gleicher Art. aufgehoben.