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FG Rheinland-Pfalz, 26.02.1996 - 5 K 1098/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.02.1996 - 5 K 1098/96
- BFH, 19.06.2001 - X R 48/96
Papierfundstellen
- EFG 1996, 818
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02
Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung
Das FG Rheinland-Pfalz als Vorinstanz hatte infolge der branchenfremden Vermietung eine Betriebsaufgabe angenommen, ohne dass es nach seiner Ansicht auf den Willen des Vermieters, den Betrieb fortzuführen, ankam (Urteil vom 26. Februar 1996 5 K 1098/96, EFG 1996, 818). - BFH, 19.06.2001 - X R 48/96
Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag - …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 818 veröffentlicht. - FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2002 - 4 K 1194/01
Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des …
Liegt objektiv die Möglichkeit einer identitätswahrenden Betriebsfortführung nicht vor, ist ein entgegenstehender Wille des Betriebsinhabers ohne Bedeutung (vgl. z. B. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26. Februar 1996 5 K 1098/96, EFG 1996, 818, Rev. eingel., Az. des BFH: X R 48/96, Wendt, FR 1998, 264, 266 f., mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH, die überwiegend den Aufgabewillen als weiteres Merkmal der Betriebsaufgabe neben dem objektiven Tatbestand verlangt).