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   FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92   

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FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92 (https://dejure.org/1996,33708)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.1996 - 1 K 2212/92 (https://dejure.org/1996,33708)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 1996 - 1 K 2212/92 (https://dejure.org/1996,33708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 834
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
    Stellt sich mit Hilfe einer solchen Rechnung zuverlässig ein ungeklärter Vermögenszuwachs bzw. ein ungeklärter Ausgabenüberschuß heraus, so ist damit ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung ergeben ( BFH-Urteile vom 08. November 1989 X R 178/87 , BStBl II 1990, 268, 270 m.w.N.; vom 28. Mai 1986 I R 265/83 , BStBl II 1986, 732, 733).

    Um diesen Grundgedanken zu verwirklichen, müssen im Wege der Verprobung die Geldflüsse innerhalb des Haushalts (Teilhaushalts) des Steuerpflichtigen nachvollzogen werden (BFH X R 178/87, a.a.O.).

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
    Stellt sich mit Hilfe einer solchen Rechnung zuverlässig ein ungeklärter Vermögenszuwachs bzw. ein ungeklärter Ausgabenüberschuß heraus, so ist damit ein eigenständiger Schätzungsgrund und ein ausreichend sicherer Anhalt für die Höhe der Zuschätzung ergeben ( BFH-Urteile vom 08. November 1989 X R 178/87 , BStBl II 1990, 268, 270 m.w.N.; vom 28. Mai 1986 I R 265/83 , BStBl II 1986, 732, 733).

    Das Finanzamt und das Finanzgericht müssen in der Lage sein, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen (BFH I R 265/83, a.a.O., S. 733).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
    Nur wenn die Würdigung des Sachverhalts ergibt, daß eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, kann das Ergebnis der Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden ( BFH-Urteil vom 09. August 1991 III R 129/85 , BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 30.08.1995 - I R 155/94

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
    So ist es dem Alleingesellschafter z. B. gestattet, sich neben der GmbH unternehmerisch zu betätigen (BFH-Urteil vom 30. August 1995 I R 195/94, DB 1995, 2451 [BFH 30.08.1995 - I R 155/94] ).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
    Zudem rechtfertige eine Schätzung aus Mitwirkungsdefizit nicht die Annahme einer Steuerhinterziehung ( BFH-Urteil vom 14. August 1991 X R 86/88 , BStBl II 1992, 128).
  • BFH, 26.02.2003 - I R 52/02

    VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse

    Nur dann, wenn nach wie vor davon ausgegangen werden muss, dass die in Rede stehenden Beträge aus Aktivitäten der Klägerin herrühren, können sie als deren Einnahmen angesehen werden, welche im Wege von vGA an A weitergeleitet worden sind (vgl. ähnlich FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 1996 1 K 2212/92, EFG 1996, 834; FG München, Urteil vom 25. Januar 2000 7 K 5220/97, nicht veröffentlicht --n.v.--; FG Köln, Urteil vom 25. Juli 2002 13 K 2889/02, EFG 2003, 6; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 158 AO 1977 Tz. 22 a.E.; Neu, EFG 2002, 1147; Stahl, Beratersicht zur Rechtsprechung 2003, 8; Körner, Buchführung-Bilanz-Kostenrechnung, Fach 5, 468).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00

    Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim

    Dies gilt grundsätzlich auch für Fehlbeträge, die sich bei einer privatgen Geldverkehrsrechnung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ergeben haben (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12. Februar 1996 - 1 K 2212/92).
  • FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 2889/02

    Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Einmann-GmbH

    Denn der Alleingesellschafter und die GmbH bleiben rechtlich selbständige Steuersubjekte mit jeweils gesondertem Einkünfte- und Vermögensbereich, so daß dementsprechend auch gesonderte Verantwortungssphären abzugrenzen sind (so auch: Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.2.1996 1 K 2212/92, EFG 1996, 834, und Urteil des Finanzgerichts München vom 25.1.2000 7 K 5220/97, Abfrage über Juris).
  • FG München, 08.04.2004 - 7 V 4179/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen ungeklärter Vermögenszuwächse; Aussetzung der

    Denn anders als im Urteilsfall des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12.02.1996 1 K 2212/92, EFG 1996, 834) ist im Streitfall nicht die ungeklärte Herkunft von Vermögenszuwächsen beim Gesellschafter Grundlage für eine Hinzuschätzung verdeckter Gewinnausschüttungen bei einer GmbH; vielmehr ist die formelle und sachliche Unrichtigkeit der Buchführung Grundlage für eine Hinzuschätzung verdeckter Gewinnausschüttungen bei der Antragstellerin.
  • FG München, 25.01.2000 - 7 K 5220/97

    Behandlung ungedeckter Einnahmen des gesellschaftsbeteiligten Geschäftsführers

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