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   FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 4024/94 E   

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https://dejure.org/1996,7638
FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 4024/94 E (https://dejure.org/1996,7638)
FG Münster, Entscheidung vom 24.05.1996 - 13 K 4024/94 E (https://dejure.org/1996,7638)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Mai 1996 - 13 K 4024/94 E (https://dejure.org/1996,7638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Kuraufwendungen für Kinder als außergewöhnliche Belastung; Abzugsfähigkeit der notwendigen und belegmäßig nachgewiesenen Kosten für ein Kind und eine Begleitperson; Amtsärztliches Attest als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit; Durchführung von unter ...

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 1; ; SGB V § 40 Abs. 1; ; SGB V § 40 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 926
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 102/89

    Kinder - Heilkuren - Außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 4024/94
    Bei Kindern, die während der Kurmaßnahme privat untergebracht seien, sei aber zusätzlich eine vor Antritt der Kur erstellte amtsärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergebe, daß und warum der Kurerfolg auch bei einer Unterbringung außerhalb eines Kinderheimes gewährleistet sei (BFH-Urteil vom 12.06.1991 III R 102/89, BStBl. II 1991, 763).

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1991, 763 ist deshalb bei Kuren von Kindern entweder eine Unterbringung in einem Kinderheim oder zusätzlich eine vor Antritt der Kur erstellte amtsärztliche Bescheinigung erforderlich, daß und warum der Kurerfolg auch bei einer anderweitigen Unterbringung erreicht werden kann.

  • BFH, 13.03.1964 - VI 231/63 U

    Steuerermäßigung bei Übernahme von Krankenhauskosten für volljähriges Kind

    Auszug aus FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 4024/94
    Sie ergibt sich aber zwingend aus dem Umstand, daß kurbedürftige Person ein neunjähriges Kind ist, das notwendig der Begleitung eines Erwachsenen bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.1964 VI 231/63 U, BStBl III 1965, 331; Schmidt/Drenseck, EStG, 14. Aufl. 1995, § 33 Rdnr. 35 Stichwort "Heilkuren" (3)).
  • BFH, 30.06.1995 - III R 52/93

    Von einem amtsärztlichen Attest vor Kurantritt kann abgesehen werden, wenn

    Auszug aus FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 4024/94
    Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist es wegen der im allgemeinen schwierigen Abgrenzung zu Erholungsreisen und zur Vermeidung von Mißbräuchen regelmäßig erforderlich, daß der Steuerpflichtige ein vor Antritt der Kur ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Attest vorlegt und sich am Zielort einer unter ärztlicher Kontrolle stehenden Heilbehandlung unterzieht (zum ganzen vgl. nur BFH-Urteil vom 30.06.1995 III R 52/93, BStBl II 1995, 614).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 35/97

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Begleitperson

    Der erkennende Senat hält es für möglich, daß im Einzelfall die Begleitungsbedürftigkeit aufgrund feststehender objektiver Umstände auch ohne eine medizinische Begutachtung durch den Amtsarzt offenkundig sein kann, z.B. bei einer Kurreise eines sehr jungen Kindes (vgl. FG Münster, Urteil vom 24. Mai 1996 13 K 4024/94 E, EFG 1996, 926 für ein neunjähriges Kind; ebenso wohl Senatsurteil in BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763; anders FG Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 1988 V 216/87, EFG 1988, 640 bei einem schulpflichtigen, nicht behinderten Kind) oder auch bei einer i.S. des § 33b Abs. 6 EStG hilflosen Person.
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