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   FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95   

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FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95 (https://dejure.org/1996,4001)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.1996 - II 100/95 (https://dejure.org/1996,4001)
FG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - II 100/95 (https://dejure.org/1996,4001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines Einspruchs; Nachweis des Eingangs beim Finanzamt; Unmöglichkeit des Anscheinsbeweises; Möglichkeit des Negativbeweises; Beweislastumkehr durch Billigkeitslösung; Vertrauen auf rechtzeitigen ...

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 959
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (37)

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 20 W 131/02

    Wohnungseigentum: Haftung der Wohnungseigentümer bei pflichtwidrig unterlassener

    Im Verfahren des AG Wiesbaden 44a UR II 100/95 hatten die Antragsteller von den Antragsgegnern wegen dieser Schäden zunächst Ersatz verlangt.

    Es sei weder von den Antragsgegnern zu vertreten, dass es in dem Verfahren 44a UR II 100/95 nicht mehr zur Einholung eines Sachverständigengutachtens gekommen war, noch habe die Aussetzung des vorliegenden Verfahrens durch das Amtsgericht und die mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens verbundenen Verzögerungen im Verantwortungsbereich der Antragsgegner gelegen.

    Wenn rechtzeitig in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 die Bestellung eines Sachverständigen beantragt worden wäre, was möglich gewesen wäre, wäre es zu der Beschlussanfechtung seitens der Antragsteller nicht gekommen, da sie nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Frage gestellt hätten, sondern es ihnen um die Bestellung eines unabhängigen, von der IHK vorgeschlagenen, öffentlich vereidigten Sachverständigen gegangen sei.

    Die Antragsteller verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass die Antragsgegner selbst bereits mit Schriftsatz vom 04.01.1996 einen Antrag auf entsprechende Sachverständigenbegutachtung in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 eingebracht hatten.

    Die Antragsteller sind dem Argument des fehlenden Verschuldens der Antragsgegner entgegengetreten mit der Begründung, dass es zur Anfechtung nicht gekommen wäre, wenn schon in dem Verfahren 44a UR II 100/95 die Begutachtung durch einen Sachverständigen durch die Antragsgegner beantragt und gerichtlich angeordnet worden wäre.

    Nicht die Beantragung in dem Verfahren 44 a UR II 100/95 hätte auch zwingend zu einer entsprechenden Beweisanordnung geführt, sondern nur die Einleitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens, die aber nicht beschlossen wurde.

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

    Der für die Antragsgegnerin tätige D... A... ... und der mit der Stückprüfung beauftragte Prüfer (welcher zugleich Geschäftsführer der Herstellerin und Verkäuferin des vom Antragsteller erworbenen Luftsportgerätes war) hätten in planvoller Zusammenarbeit im Rahmen eines groß angelegten Betruges die Luftsportgeräte entgegen der "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge" (Ausgabe 10/95, NfL II 100/95) zugelassen und in Verkehr gebracht.

    Gleiches gilt für die Beweisbehauptung c) des Beschlusses, wonach zu untersuchen ist, ob die Luftsportgeräte mit den Kennzeichen ... und ... den "Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge" (Ausgabe 10/95 - NfL II 100/95) entsprechen.

  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 37/05

    Beweislast für Zugang bei nachgewiesener Aufgabe des Widerspruchsschreibens zur

    Macht er hiervon keinen Gebrauch, trägt er die Gefahr, den Zugangsbeweis nicht erbringen zu können (vgl. zur entsprechenden Beweislast des Rechtsbehelfsführers nach der Abgabenordnung FG Hamburg, Urt. v. 7.5.1996 - II 100/95 -, Juris).
  • FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 2580/07

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei unterbliebener Anzeige; Kenntnis der

    Der Nachweis, dass ein bestimmtes Schriftstück tatsächlich entsprechend den Anforderungen des § 130 BGB in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, kann weder nach den Regeln des Anscheinsbeweises geführt (vgl. hierzu z.B. Klein / Brockmeyer, a.a.O., § 122 Rz. 55 m.w.N., FG Hamburg, Urteil vom 7. Mai 1996 II 100/95, EFG 1996, 959, m.w.N., BGH-Urteil vom 17. Februar 1964 II ZR 87/61, NJW 1964, 1176, und OLG Hamm, Beschluss vom 27. September 1990 4 W 89/90) noch allgemein durch statistisches Zahlenmaterial ersetzt werden.

    Demgegenüber ist es dem Absender des Schriftstücks grundsätzlich möglich und auch zumutbar, seinerseits mittels entsprechender Versendungsformen Beweisvorsorge zu treffen (FG Hamburg in EFG 1996, 959).

  • FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 4868/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Mangelnde Kenntnis von der Versäumung der Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG ist ebenso wenig höhere Gewalt wie Unkenntnis vom Ablauf der Wiedereinsetzungs-Jahresfrist (FG Hamburg, Urteil vom 7. Mai 1996 II 100/95, EFG 1996, 959, BFH-Urteil vom 21. Juli 1983 V R 107/78 n.v. Tipke/Kruse, a.a.O., § 110 AO Tz. 81 a.E., und Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 110 Rz. 50).
  • FG Hamburg, 29.01.2021 - 4 K 26/16

    Wiedereinsetzung bei Ablauf der Jahresfrist gem. § 56 Abs. 3 FGO

    Die Unkenntnis über den Lauf und die Versäumung der Jahresfrist stellt keine höhere Gewalt dar (FG Hamburg, Urteil vom 7. Mai 1996, II 100/95, juris, Rn. 86; BFH, Urteil vom 21. Juli 1983, V R 107/78, juris, Rn. 14; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2001, 9 K 4868/00, juris, Rn. 42; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 1968, VIII 603/66 L, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.1998 - 12 K 207/95

    Bestandskraft von Steuerbescheiden und Verwaltungsakten ; Zugang eines

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  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2659/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender

    Sie geht zu, wenn sie in dessen Machtbereich gelangt, so dass er Kenntnis nehmen kann ( BFH-Urteil vom 3. August 1978 VI R 73/78 ,BStBl II 1978, 649; Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 26. November 1975 VI R 98/95,Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1976, 253und vom 7. Mai 1996 II R 100/95,EFG 1996, 959 [FG Hamburg 07.05.1996 - II 100/95] ).
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