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   FG Hamburg, 18.03.1997 - II 116/96   

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https://dejure.org/1997,5351
FG Hamburg, 18.03.1997 - II 116/96 (https://dejure.org/1997,5351)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - II 116/96 (https://dejure.org/1997,5351)
FG Hamburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - II 116/96 (https://dejure.org/1997,5351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handel mit Luxuspersonenkraftwagen, die für den Export auf dem grauen Markt in Frage kommen; Handel außerhalb des zahlenmäßig beschränkten Neuwagenexports durch den Hersteller oder seine Vertragshändler; Zulässigkeit einer Sprungklage mit der Zustimmung des Finanzamtes ...

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1074
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG Hamburg, 18.03.1997 - II 115/96

    Zulässigkeit einer Sprungklage; Zulässigkeit eines Untätigkeitseinspruchs

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  • FG Hamburg, 23.02.1998 - II 83/97

    Unrechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs aus Scheinfirma-Rechnungen; Unrechtmäßigkeit

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  • FG Hamburg, 18.03.1997 - II 160/96

    Nachweis der Freihafenlieferung für einzelne Fahrzeuge; Summarische Betrachtung

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  • FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16

    Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und

    - ohne dass es dazu weiterer Hinweise an den vertretenen Beteiligten bedarf (BFH, Beschluss vom 21.06.2010 VII B 247/09, BFH/NV 2010; zu weiteren Möglichkeiten der Auslandsaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 18.03.1997 II 116/96, EFG 1997, 1074).
  • FG Hamburg, 04.08.1998 - II 39/97

    Vorsteuerabzug aus Scheinfirma-Rechnungen; Vorliegen einer Scheinfirma;

    Bei der Versagung des Vorsteuerabzugs im Steuerfestsetzungsverfahren gibt es keinen Gutglaubensschutz des Rechnungsempfängers (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1997 - II 116/96 -, EFG 1997, 1074 f., IStR 1997, 435 m.w.N. u. mit Anm. Hardt, Urteil in BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250, 252; Birkenfeld, USt-Hdb V Rd. 69, ferner Rd. 14; Bülow in Vogel/Schwarz, UStG , § 15 Rd. 104).
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