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   FG Brandenburg, 13.08.1997 - 2 K 848/97 F   

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https://dejure.org/1997,3884
FG Brandenburg, 13.08.1997 - 2 K 848/97 F (https://dejure.org/1997,3884)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13.08.1997 - 2 K 848/97 F (https://dejure.org/1997,3884)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 13. August 1997 - 2 K 848/97 F (https://dejure.org/1997,3884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Ausschlußfrist nach der Abgabenordnung und deren Auswirkung auf die Präklusion; Vorliegen einer Präklusion im Sinne der Abgabenordnung; Mißbrauch des Rechtsbehelfsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1284
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Er kann allenfalls --wie vom FG zutreffend ausgeführt-- die Indizien für einen Zugang verstärken (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. April 1997 4 K 67/97 F, EFG 1997, 1284; anders Hessisches FG, Beschluss vom 4. Mai 2004 6 V 3793/03, 6 V 4633/03, EFG 2004, 1276 --insoweit nicht abgedruckt--).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 103/97

    Fristsetzung gem. § 364b AO

    Das FG-Urteil, durch das lediglich die Einspruchsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1284 veröffentlicht.
  • FG Köln, 09.02.2012 - 15 K 3613/11

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung

    Die Rechtsprechung hat eine Frist von 15 Tagen (FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 27.11.1997 5 K 118/97 U, EFG 1998, 435, zustimmend Brockmeyer in: Klein, AO, 10.Aufl. 2009, § 364b, Rz. 8) sowie von 3 Wochen (FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 13.08.1997 2 K 848/97 F, EFG 1997, 1284) für rechtswidrig erachtet.
  • BFH, 28.12.1998 - V B 123/98

    Frist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Urteil in BFHE 153, 290, BStBl II 1988, 895 besagt zur Frist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO nichts; das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 13. August 1997 2 K 848/97 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1284) besagt unmittelbar nur etwas zur Frist nach § 364b Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977).
  • FG Saarland, 04.02.1998 - 1 K 148/97

    Voraussetzungen für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei der Erhebung der

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  • FG Brandenburg, 24.10.1997 - 2 K 566/97

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Wirksame Verfügung einer

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  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.1998 - 2 V 25/97
    Sind dagegen - wie hier - diesbezügliche Ermessenserwägungen weder in der Ausschlußfristsetzung noch anderweitig aktenkundig, obwohl sich solche Erwägungen angesichts des Vortrags der Antragstellerin zu den Gründen der Verfahrensverzögerung aufdrängen mußten, so dürfte schon allein wegen Ermessensausfalls die Fristsetzung ermessensfehlerhaft und damit unwirksam sein (zu dieser Rechtsfolge bei nicht erkennbarer Ermessensausübung Niedersächsisches Finanzgericht, a. a. O.; zu den Folgen einer fehlerhaften Fristbemessung vgl. auch Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urt. vom 13.08.1997 - 2 K 848/97 F, EFG 1997, 1284 und FR 1997, 777).
  • FG Brandenburg, 27.11.1997 - 5 K 115/97

    Dauer der Präklusionsfrist

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  • FG Brandenburg, 10.12.1997 - 2 K 79/97

    Anpruch auf Änderung eines nach Versäumung der Frist zur Abgabe der

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