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FG Köln, 20.09.1996 - 3 K 7385/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.09.1996 - 3 K 7385/95
- BFH, 28.07.1999 - X R 175/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 14
Wird zitiert von ... (5)
- FG Thüringen, 10.10.2002 - III 891/01
Fluggeräte als Betriebsvermögen - Fahrtenbuch für Flugzeug - Steuerlich nicht …
Denn bei fehlender Angabe des Reisezwecks ist es nicht mehr leicht (siehe zu dieser Anforderung z. B. Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 17.07.1997 2 K 220/95, EFG 1997, 14 mit zahlr. weiteren Nachweisen) nachprüfbar, ob die im Fahrtenbuch genannten Personen aus unternehmerischen oder privaten Gründen aufgesucht worden sind. - BFH, 28.07.1999 - X R 175/96
Erbauseinandersetzung; Wohneigentumsförderung nach § 10 e
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 14 veröffentlicht ist, gab der Klage statt. - BFH, 04.11.1998 - X R 159/95
Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK …
Dagegen behandeln einige FG den Erwerb in der Erbauseinandersetzung als teilentgeltlichen Erwerb eines Objekts von der Erbengemeinschaft, bei dem der Abzugshöchstbetrag nicht zu kürzen sei (vgl. Urteile des FG Münster vom 22. September 1995 4 K 86/93 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 265, Revision X R 163/95, und des FG Köln vom 20. September 1996 3 K 7385/95, EFG 1997, 14, Revision X R 175/96). - FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3019/98
Umfang der privaten Nutzung eines unternehmenseigenen Pkws
Denn bei fehlender Angabe des Reisezwecks ist es nicht mehr leicht (siehe zu dieser Anforderung z. B.: FG Saarland vom 17.7. 1997, Az: 2 K 220/95, EFG 1997 S. 14 mit zahlr. weiteren Nachweisen) nachprüfbar, ob die im Fahrtenbuch genannten Personen aus unternehmerischen oder privaten Gründen aufgesucht worden sind. - FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 3018/98 Denn bei fehlender Angabe des Reisezweckes ist es nicht mehr leicht (siehe zu dieser Anforderung z.B.: FG Saarland vom 17. Juli 1997 2 K 220/95, EFG 1997, S. 14 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) nachprüfbar, ob die im Fahrtenbuch genannten Personen aus unternehmerischen oder privaten Gründen aufgesucht worden sind.