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   FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95 (https://dejure.org/1995,14161)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.11.1995 - 2 K 2328/95 (https://dejure.org/1995,14161)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 1995 - 2 K 2328/95 (https://dejure.org/1995,14161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 - I R 44/83 (BStBl II 1989, 323) begehrte die Klägerin ferner die Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers 2 nicht korrespondierend zu aktivieren.

    Diese Folgerungen ergaben sich bei konsequenter Anwendung des BFH-Urteils vom 14. Dezember 1988 - I R 44/83 (BStBl. II 1989, 323) für Mitunternehmerschaften, auch wenn sie nicht - anders als im Streitfall - zu dem von § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG erfaßten Personenkreis gehörten.

    Zum anderen widerspreche die vom BFH im Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83 (BStBl II 1989, 323) vertretene Auffassung gemäß Art. 3 GG einer Aktivierung, weil die dadurch eintretende Steuerbelastung zu einer Ungleichbehandlung mit Arbeitnehmern führe, die entsprechende Versorgungsbezüge erst mit dem Zufluß zu versteuern haben.

    Auch der von Kottke und Engelhardt (a.a.O.) vertretenen und von der Klägerin übernommenen Meinung, ausgehend von dem BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 - I R 44/83 (BStBl II 1989, 323) durften auch bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft die Versorgungsbezüge erst im Zeitpunkt ihres Zuflusses besteuert werden, mithin während der aktiven Zeit des Gesellschafter-Geschäftsführers, in der lediglich eine Verbindlichkeit der Gesellschaft wegen künftiger Leistungen bestehe, eine Rückstellung gebildet werden, kann nicht gefolgt werden.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Auch die in der Literatur vertretene Auffassung, daß nach der neueren BFH-Rechtsprechung (BStBl II 1984, 751) die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgeführten Bezüge der Gesellschafter den Gewinn der Personengesellschaft auch in der Steuerbilanz mindern dürften führe jedoch zu keinem anderen Ergebnis, weil in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft der Steuerbilanzgewinn durch Aktivierung in der Sonderbilanz des Gesellschafters wieder erhöht werden müsse.

    Geht man von der Einheit der Personengesellschaft mit der Folge aus, daß auch schuldrechtliche Beziehungen zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern anzuerkennen sind (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1985, BStBl II 1986; 58) und davon, daß nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. u. a. Beschluß des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 , a.a.O.) zwischen der Steuerbilanz der Gesellschaft und der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft mit der Folge zu unterscheiden ist, daß die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgeführten Bezüge in der Steuerbilanz den Gewinn der Personengesellschaft mindern, in der Gesamtbilanz jedoch wieder hinzuzurechnen sind, so käme es darauf an, ob in einer Ergänzungs-/Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters - korrespondierend mit der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz der Gesellschaft (wie im Streitfall früher geschehen) - eine Forderung zu aktivieren ist oder nicht.

  • BFH, 17.05.1995 - I R 105/94

    Berücksichtigung von fest zugesagten prozentualen Rentenerhöhungen bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Soweit der BFH in neuerer Zeit seine Rechtsprechung zu Pensionsrückstellungen von Unternehmen modifiziert hat; führt die Änderung der Rechtsprechung nicht zu einer Gewinnminderung ( BFH Urteile vom 17. Mai 1995 - I R 147/93 , I R 16/94; I R 105/94).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Soweit der BFH in neuerer Zeit seine Rechtsprechung zu Pensionsrückstellungen von Unternehmen modifiziert hat; führt die Änderung der Rechtsprechung nicht zu einer Gewinnminderung ( BFH Urteile vom 17. Mai 1995 - I R 147/93 , I R 16/94; I R 105/94).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 16/94

    Überhöhter Teil einer Pensionszusage ist bei der Rückstellungsbewertung nicht zu

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Soweit der BFH in neuerer Zeit seine Rechtsprechung zu Pensionsrückstellungen von Unternehmen modifiziert hat; führt die Änderung der Rechtsprechung nicht zu einer Gewinnminderung ( BFH Urteile vom 17. Mai 1995 - I R 147/93 , I R 16/94; I R 105/94).
  • BFH, 21.12.1972 - IV R 53/72

    Personengesellschaft - Verpflichtung aus Pensionszusage -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 21. Dezember 1972 - IV R 53/72 BStBl II 1973, 298) stellt die Verpflichtung der Personengesellschaft; die ihr aus einer Pensionszusage gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erwachsen ist; eine Gewinnverteilungsabrede dar.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1992 - 2 K 2655/90
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    Nach Aufhebung des Urteils des Senats vom 24. November 1992 2 K 2655/90 durch den Bundesfinanzhof und Zurückverweisung der Sache richtet sich die Klage gegen den in der Revisionsinstanz geänderten Feststellungsbescheid; den die Klägerin zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat.
  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 35/84

    Darlehn - Betriebsausgaben - Eigenkapital - Einkommensteuergesetz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
    des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG herrühren; einkommensteuerlich jedenfalls in der Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft - Eigenkapital darstellen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 22. Mai 1984 VIII R 35/84 , BStBl II 1985, 243), kann für die in Rede stehende Pensionsanwartschaft zur Eliminierung der Rückstellung in der Steuerbilanz nur die Aktivierung der Anwartschaft in Betracht kommen, um den zutreffenden Ausweis als Eigenkapital des Gesellschafters zu erhalten (vgl. Bordewin; Hottmann, jeweils a.a.O.).
  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Das FG hat nach Beiladung der Gesellschafter die Klage erneut und mit derselben Begründung abgewiesen (EFG 1997, 148).
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