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   FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96   

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https://dejure.org/1996,22547
FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96 (https://dejure.org/1996,22547)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.08.1996 - 1 V 45/96 (https://dejure.org/1996,22547)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. August 1996 - 1 V 45/96 (https://dejure.org/1996,22547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2457
  • EFG 1997, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96
    aa) Die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Ungewisse Verbindlichkeiten setzen nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH - Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92 , BStBl. II 1993, 891 mit weiteren Nachweisen) allgemein voraus das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit der Entstehung der Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach, die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag und die ernsthafte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Schuldners.

    Diese Grundsätze gelten auch für die Verpflichtungen, die sich aus dem öffentlichen Recht ergeben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Geld- oder eine Sachleistungsverpflichtung handelt (BFH - Urteil vom 19. Oktober 1993, a.a.O., m. w. N.).

    bb) Ungewisse öffentlich-rechtliche Verpflichtungen müssen nach der Rechtsprechung des BFH darüber hinaus hinreichend konkretisiert sein, sei es durch eine Verfügung der zuständigen Behörde, die ein bestimmtes Handeln vorsieht, sei es unmittelbar durch das Gesetz selbst, wenn dieses in sachlicher Hinsicht ein inhaltlich genau bestimmtes Handeln vorsieht, in zeitlicher Hinsicht ein Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums fordert und dieses Handlungsgebot sanktionsbewehrt und damit durchsetzbar ist (vgl. BFH - Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92 , BStBl. II 1993, 891 mit weiteren Nachweisen).

    Der BFH weist jedoch in seinem Urteil vom 19. Oktober 1993, a.a.O., darauf hin, daß diese "Konkretisierungserfordernisse" im Schrifttum zunehmend in Frage gestellt würden.

    Er läßt insoweit offen, "ob und inwieweit diese Rechtsprechung allgemein oder für Beseitigungspflichten im Rahmen der Umweltsanierung präzisiert und fortentwickelt werden muß" (BFH - Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92 , BStBl. II 1993, 891, 893).

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als sein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , Bundessteuerblatt (BStBl.) III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96
    Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluß des Wirtschaftjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist Dies gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH mit der Maßgabe, daß Passivposten in der Steuerbilanz nur angesetzt werden dürfen, wenn sie nach den GoB in der Handelsbilanz passivierungspflichtig sind (vgl. grundlegend Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Februar 1969 GrS 2/68 , BStBl. II 1969, 291).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96
    Entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift besteht handelsrechtlich nicht nur ein Recht, sondern eine Verpflichtung zur Passivierung und damit zur Bildung von Rückstellungen für Ungewisse Verbindlichkeiten (BFH - Urteil vom 1. August 1984 I R 88/80 , BStBl. II 1985, 44).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 07.08.1996 - 1 V 45/96
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als sein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , Bundessteuerblatt (BStBl.) III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
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