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   FG Köln, 19.06.1997 - 7 K 5623/90   

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https://dejure.org/1997,8672
FG Köln, 19.06.1997 - 7 K 5623/90 (https://dejure.org/1997,8672)
FG Köln, Entscheidung vom 19.06.1997 - 7 K 5623/90 (https://dejure.org/1997,8672)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 7 K 5623/90 (https://dejure.org/1997,8672)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Engeltlicher Erwerb eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Nachträgliche Tatsachenkenntnis; Zeitpunkt des Abschlusses der Willensbildung; Schätzung des Veräußerungsgewinns; Ermittlung der Anschaffungskosten; Erwerb zu symbolischem Kaufpreis; ...

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1508
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Berlin, 15.02.2006 - 2 K 2393/02

    Call-Option als Anwartschaft auf eine Beteiligung im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 3

    Der BFH hat die Rechtsfrage als zweifelhaft angesehen (Beschluss vom 29. Juni 1977, VIII S 15/76, BFHE 122, 516, BStBl II 1977, 726; ebenso FG Münster, Beschluss vom 28. Juli 1997, XI V 3649/97 F, EF­G 1997, 1508).
  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01

    Entgeltlichkeit einer Anteilsveräußerung unter nahen Angehörigen (§ 17 Abs. 1

    Zur Überprüfung des Wertes des übertragenen Anteils kommt auch das sogenannte Stuttgarter Verfahren in Betracht (FG Karlsruhe a.a.O.; FG Köln vom 19. Juni 1997 7 K 5623/90, EFG 1997, 1508).
  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98

    Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung

    Zur Überprüfung des Wertes des übertragenen Anteils kommt auch das sogenannte Stuttgarter Verfahren in Betracht (FG Karlsruhe a.a.O.; FG Köln vom 19. Juni 1997 7 K 5623/90, EFG 1997, 1508).
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