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   FG Rheinland-Pfalz, 11.06.1996 - 3 K 1973/95   

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https://dejure.org/1996,16317
FG Rheinland-Pfalz, 11.06.1996 - 3 K 1973/95 (https://dejure.org/1996,16317)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.06.1996 - 3 K 1973/95 (https://dejure.org/1996,16317)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 3 K 1973/95 (https://dejure.org/1996,16317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begünstigungsfähigkeit grundlegender Umbauten; Erläuterung der für die Begünstigung vorausgesetzten Eigennutzung des Gebäudes; Anwendbarkeit des § 10h EStG (Einkommensteuergesetz) auf vorbehaltenen Nutzungsrechte; Sinn und Zweck der Einführung des§ 10h EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.10.1998 - X R 130/96

    Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 223 abgedruckt.
  • FG Berlin, 16.05.1997 - 9163/96
    Der Senat schließt sich bei der Auslegung dieses gesetzlichen Tatbestandes der Auffassung des Finanzgerichts Hessen im Urteil vom 11. Dezember 1995 1 K 266/94 an, dessen Entscheidungsgründe auszugsweise veröffentlicht und den Beteiligten bekannt sind (EFG 1996, S. 473; vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juni 1996 3 K 1973/95 , EFG 1997, S. 223).
  • FG Münster, 09.09.1998 - 6 K 4775/96
    Auf vorbehaltene Nutzungsrechte, auch soweit sie auf eine mittelbare Grundstücksschenkung zurückzuführen sind, ist § 10 h Einkommensteuergesetz nicht anzuwenden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz EFG 1997, 223 [FG Rheinland-Pfalz 11.06.1996 - 3 K 1973/95] ; Finanzgericht Düsseldorf EFG 1998, 870, Stephan in Blümlich/Falk § 10 h Anm. 10 andere Ansicht Koller, DStR 1992, 844; Kleeberg in Kirchhof/Söhn, § 10 h Anm. B 12, Meyer in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 10 h Anm. 47).
  • FG Düsseldorf, 06.01.1998 - 11 K 1173/96

    Überlassung der Wohnung zu Nutzungszwecken an Angehörige; Unentgeltlicher Erwerb

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