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   FG Berlin, 05.09.1996 - I 330/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,23023
FG Berlin, 05.09.1996 - I 330/95 (https://dejure.org/1996,23023)
FG Berlin, Entscheidung vom 05.09.1996 - I 330/95 (https://dejure.org/1996,23023)
FG Berlin, Entscheidung vom 05. September 1996 - I 330/95 (https://dejure.org/1996,23023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Steuerbescheides; Nachträgliches Bekanntwerden von Tatsachen oder Beweismitteln; Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht ; Gemeinsame Nutzung einer Wohnung als Untermieter; Anforderungen an das Innehaben eines gewöhnlichen Aufenthalts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

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  • BFH, 15.11.1974 - VI R 58/72

    Einkommensteuerveranlagung - Unbekannte Tatsache - Unvollständieg Ausfüllung -

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  • BFH, 20.08.1998 - VI B 157/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim FG

    Dieser Rechtsansicht, die auch von anderen FG und im Schrifttum vertreten wird (Beschluß des Hessischen FG vom 2. Oktober 1997 6 V 4419/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 498; Beschluß des Niedersächsischen FG vom 9. August 1996 VI 132/96 V, EFG 1997, 26; wohl auch FG Hamburg, Beschluß vom 28. September 1992 III 189/92, EFG 1993, 95; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Tz. 74), kann sich zwar auf den Entlastungszweck der Vorschrift berufen (vgl. dazu Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, BTDrucks 8/842, S. 16, zu Art. 3 § 7 des Gesetzentwurfs, sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze, BTDrucks 12/1061, S. 15, zu § 69 des Entwurfs).
  • FG Hamburg, 20.06.2002 - I 22/02

    Aussetzung der Vollziehung / Vorangegangene Prüfung und Ablehnung des Antrags

    Nach einer Auffassung führt die im Verwaltungsverfahren unterlassene und erst im finanzgerichtlichen Verfahren nachgeholte Begründung zur Unzulässigkeit des Antrags (FG Saarland, Beschluss vom 22.3.2001 1 V 67/01, juris-Nr. STRE2001170612, FG Hamburg, EFG 1982, 360 und EFG 1993, 95, FG Niedersachsen, EFG 1979, 193 und 1997, 26 sowie FG München, EFG 1992, 352; wohl auch BFH, Beschluss vom 13.12.1999, III 15/99, BFH/NV 2000, 827 unter II,1).
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